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Letzte Aktualisierung: 29. September 2025
Die Europäische Union (EU) hat eine neue Verordnung für den europäischen Markt auf den Weg gebracht: Die „EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte“, kurz EUDR (Englisch: regulation on deforestation-free products). Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sind diejenigen Rohstoffe, für die global am meisten Wald vernichtet wird. Daher müssen Marktakteure für diese relevanten Rohstoffe künftig nachweisen, dass sie „entwaldungsfrei und legal“ produziert wurden.
Diese Rohstoffe und daraus hergestellte, relevante Produkte – die in Anhang I der Verordnung aufgeführt sind – dürfen nicht auf Flächen produziert worden sein, auf denen nach dem 31. Dezember 2020 Entwaldung oder Waldschädigung stattgefunden hat. Die EUDR soll auch für deutsche Erzeuger gelten – für große und mittlere Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025.
Wie üblich bei der Einführung einer umfassenden Verordnung gibt es viel Gesprächsbedarf zur genauen Auslegung. Regelmäßig klären daher EU-Kommission, -Mitgliedstaaten, Bundesregierung und Bundesländer noch offene oder unklare Punkte. Über Ergebnisse dieser Treffen informieren wir schnellstmöglich.
Die EUDR sollte ursprünglich schon Ende 2024 starten, der Geltungsbeginn wurde dann auf den 30. Dezember 2025 verschoben. Die EU-Kommission hat am 23. September 2025 dem EU-Parlament vorgeschlagen, den Geltungsstart der EUDR nochmals um ein Jahr zu verschieben, auf Dezember 2026. Als Grund für die Verschiebung nennt sie das EU-Informationssystem, das noch nicht bereit sei, die zu erwartende Menge an Sorgfaltserklärungen zu verarbeiten. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat begrüßt den Vorschlag der Verschiebung.
Was passiert nun?
Die Verschiebung ist noch nicht beschlossen. Es folgen Beratungen zwischen EU-Kommission, Europäischem Rat und EU-Parlament. Sollte es zu einer Verschiebung kommen, informieren wir darüber.
FAQs und Leitlinien der EU-Kommission
Zum Informationsangebot der EU-Kommission zählen FAQ der EU-Kommission sowie Leitlinien zur Anwendung der Verordnung. Beide Publikationen hat die EU-Kommission veröffentlicht und mehrfach überarbeitet und erweitert.
Web-Seminare zur EUDR
Das BZL bietet zusammen mit der BLE gemeinsame EUDR-Web-Seminare an. Ein Seminar richtet sich explizit an nationale Erzeuger von Holz, Soja und Rind: Mehr Informationen und Anmeldung
Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter
BZL und BLE bieten einen Newsletter an. Hier geht es zur Anmeldung: www.ble.de/entwaldungsfrei-newsletter.
Informationen für die Forstwirtschaft
Für die Forstwirtschaft hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Handreiche Forst zur Umsetzung der EUDR erstellt. Hier können Sie die BMEL-Handreiche für die Forstwirtschaft herunterladen.
Detaillierte Informationen für die deutsche Holzerzeugung stellt künftig die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) zur Verfügung.
Hinweis zum Video
Das im Video genannte Startdatum der Verordnung hat sich geändert: Die EUDR gilt erst ab dem 30. Dezember 2025 (nicht 2024), für kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2026. Die EU-Kommission hatte auf Drängen der Mitgliedstaaten mehr Zeit zur Vorbereitung eingeräumt.
Marktakteure, die einen der sieben relevanten Rohstoffe in der Europäischen Union in Verkehr bringen, müssen künftig unternehmerische Sorgfaltspflichten erfüllen. In Bezug auf national erzeugte Rohstoffe in Deutschland betrifft dies die Produktion von Rindern, Soja und Holz.
Deutsche Landwirtinnen und Landwirte sind Primärerzeuger, sie stehen ganz am Anfang der Lieferkette und haben in der Regel nur kleinere Betriebe (KMU). Daher haben sie grundsätzlich die Anforderungen der EUDR bereits erfüllt, wenn sie künftig einmal im Jahr eine Sorgfaltserklärung im Informationssystem der Europäischen Kommission abgeben. Dadurch erhalten sie eine Referenznummer, die sie mit ihrer Ware entlang der Lieferkette weitergeben.
Für eine solche Erklärung liegen den Betrieben fast alle erforderlichen Informationen im Rahmen ihrer alltäglichen, gewerblichen Tätigkeit bereits vor – beispielsweise Pachtverträge. Sie können auf ihren Flächen jederzeit nachweisen, dass sie die EUDR eingehalten haben. Neu gefordert sind lediglich Angaben über die Flächen mithilfe von Geolokalisierungskoordinaten.
Für die Primärerzeuger in Deutschland gilt:
Auf www.ble.de/entwaldungsfrei sind für alle Marktakteure gebündelt Informationen rund um die EUDR zu finden, unter anderem auch deutsche Übersetzungen der FAQ und des Leitfadens zur EUDR-Anwendung der EU-Kommission. Der Leitfaden enthält viele Beispielszenarien.
Abonnieren Sie auch den “Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter”, in dem wie Sie aktuell auf dem Laufenden halten, sobald es Neuigkeiten zur Verordnung gibt.
Melden Sie sich an, verfolgen Sie unsere Web-Seminare zur EUDR und stellen Sie Ihre Fragen: Damit sich alle EUDR-pflichtigen Marktbeteiligten auf die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte vorbereiten können, bieten wir acht Web-Seminare an – einige davon sind speziell für die Landwirtschaft von Interesse.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung