Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

EU-Kommission beobachtet Wolfspolitik in den Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission prüft regelmäßig, ob die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften einhalten. Im Bereich der Umwelt- und Wolfspolitik hat sie im Juni 2025 entsprechende Länderberichte veröffentlicht.

EU-Flagge
Bild: Europäische Union

Die EU-Kommission prüft regelmäßig, ob die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften einhalten. Im Bereich der Umweltpolitik veröffentlicht sie entsprechende Länderberichte. Eines der Themen in den Länderberichten ist der Artenschutz. Als geschützte Art kann daher auch der Wolf in den Länderberichten eine Rolle spielen.

In den Länderberichten von 2025 kritisiert die EU-Kommission die Wolfspolitik in drei Mitgliedstaaten: Frankreich, Österreich und Schweden.

Frankreich hatte schon 2022 Vorschläge für vorrangige Maßnahmen mit Blick auf besseren Artenschutz erhalten. Demnach bleibe der Umgang mit großen Raubtieren, insbesondere Wölfen und Braunbären, ein heikles Thema. Es bestehe Handlungsbedarf, da sich ihre Zahl stabilisiere oder sogar wieder zunehme, was in einigen Teilen des Landes zu erneuten Kontroversen führe. 2025 stellt die Kommission Fortschritte fest.

Österreich fährt laut EU-Länderbericht eine uneinheitliche Politik im Umgang mit den großen Beutegreifern wie u. a. dem Wolf. Wilderei, illegale Abschüsse und Vergiftungen sind in Österreich scheinbar besonders verbreitet.

Die meisten österreichischen Bundesländer erlauben über ihre Verordnungen die Jagd auf Wölfe, Bären oder Luchse, wenn sie ökonomischen Schaden verursachen. Die Jagd erfolgt über eine Ausnahme von der FFH-Richtlinie. Doch da der günstige Erhaltungszustand des Wolfes in Österreich noch nicht erreicht ist, müssen laut Europäischem Gerichtshof Ausnahmen sorgfältig geregelt werden.

Gegen Schweden läuft bereits seit 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Lizenzjagd auf Wölfe. Laut der EU-Kommission habe Schweden mit der Lizenzjagd in den Jahren 2010, 2011, 2013, 2014 und 2015 ein System eingeführt, das der Habitat-Richtlinie zuwiderlaufe. Dieses Handeln sei insbesondere deswegen rechtswidrig, da keine zufriedenstellenden Alternativlösungen in Betracht gezogen wurden. Schweden habe außerdem nicht nachgewiesen, dass die Bejagung das Anwachsen der lokalen Wolfspopulationen auf den „günstigen Erhaltungszustand“ nicht gefährde.

 

Im Länderbericht 2025 für Deutschland kommt der Wolf nicht zur Sprache. Sicher ist aber: Die EU-Kommission wird den Umgang mit dem Wolf im Blick behalten und überprüfen.

 

Zu den Länderberichten