Wie üblich bei der Umsetzung einer neuen, umfassenden Verordnung, finden derzeit noch regelmäßig Gespräche zwischen EU-Kommission und den Mitgliedstaaten sowie zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern zur genauen Auslegung einzelner Punkte statt. Über Ergebnisse dieser Treffen informieren die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie das dort angesiedelte Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) schnellstmöglich.
Aufgrund der Verzögerungen, die auf EU-Ebene in der Umsetzung der Verordnung aufgetreten sind, hatte sich die Bundesregierung zuletzt gegenüber Brüssel für eine Verlängerung der Übergangsphase bis zur Anwendung der EUDR eingesetzt. In einer aktuellen Pressemitteilung der EU-Kommission vom 2. Oktober 2024 schlägt die Kommission nun eine Verschiebung um zwölf Monate vor, damit alle Beteiligten mehr Zeit zur Umsetzung der Verordnung haben. Die Kommission sieht darin „eine ausgewogene Lösung, um Betreiber auf der ganzen Welt bei der Gewährleistung einer reibungslosen Umsetzung von Anfang an zu unterstützen.“ Der Verlängerungsvorschlag stelle aber in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in Frage.
Laut Pressemitteilung muss die Verschiebung des Geltungsbeginns noch vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden. Erst wenn beide dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmen, wird die Verordnung tatsächlich verschoben. Sie würde dann ab dem 30. Dezember 2025 für mittlere und Großunternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten. Hier lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung der EU-Kommission.
Neue FAQs und Leitlinien der EU-Kommission
Zum künftigen Informationsangebot zählen deutsche Übersetzungen weiterer offizieller 40 FAQs der EU-Kommission sowie Leitlinien zur Anwendung der Verordnung. Beide Publikationen hat die EU-Kommission für Herbst 2024 angekündigt. Diese sollen auch Anwendungsbeispiele für heimische Primärerzeuger enthalten. Laut EU-Kommission stehen beide Hilfestellungen jetzt bereit. Die BLE wird diese Dokumente schnellstmöglich in informeller deutscher Übersetzung auf den BLE-Internetseiten zur Verfügung stellen.
Das Guidance-Document der EU-Kommission finden Sie hier.
Alle weiteren Informationen der EU-Kommission zur EUDR lesen Sie hier.
Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter
Die BLE bietet einen neuen Newsletter an, der offene Fragen klärt, sobald Antworten darauf vorliegen. Hier geht es zur Anmeldung zum Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter: www.ble.de/entwaldungsfrei-newsletter. Alle Newsletter stehen dort auch zum Herunterladen bereit.
Informationen für die Forstwirtschaft
Für die Forstwirtschaft hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine eigene Handreiche zur Umsetzung der EUDR veröffentlicht. Diese Informationen für die deutsche Forstwirtschaft stellt die Fachagentur nachwachsende Rohstoffe (FNR) in Kürze zur Verfügung.