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Fördermöglichkeiten für den ökologischen Landbau

Die Fördermittel, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union vergeben werden, setzen sich aus Beiträgen der EU, des Bundes und der Länder zusammen. Wir stellen Ihnen die Zusammenhänge vor.

Fördermöglichkeiten für den ökologischen Landbau

Die Fördermittel, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union vergeben werden, setzen sich aus Beiträgen der EU, des Bundes und der Länder zusammen. Allein aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) standen für Deutschland von 2014 bis 2022 jährlich rund 1,35 Milliarden Euro bereit.

Ökobetrieben stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Quelle: Thomas Stephan / BLE

Mit diesen Mitteln aus der sogenannten zweiten Säule der GAP sollen unter anderem eine nachhaltige Erzeugung und mehr Tierwohl in der Landwirtschaft gefördert werden. Ökolandwirtinnen und -landwirte können aus diesem Topf sowie aus verschiedenen Bundes- und Länderprogrammen Fördermittel erhalten.

Flächenprämie für Ökobauern

Eine der wichtigsten Fördermaßnahmen für Ökobauern bleibt die Flächenprämie. Sie wird für Ackerflächen, Grünland, Gemüse und Dauerkulturen ausgezahlt, wobei zwischen Umstellungsbetrieben und Betrieben, die die ökologische Wirtschaftsweise beibehalten, unterschieden wird. Für den Zeitraum von 2023 bis 2026 sieht die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) folgende Öko-Prämien bei verschiedenen Kulturarten vor:

KulturartEinführung ökologischer Anbauverfahren; erstes bis fünftes Jahr *Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren, ab dem sechsten Jahr *
Gemüsebau485 Euro485 Euro
Ackerflächen314 Euro242 Euro
Grünland320 Euro219 Euro
Dauerkulturen oder Baumschulkulturen1210 Euro987 Euro
* Beihilfe je Hektar
Förderung ökologischer Anbauverfahren nach Rahmenplan der GAK *

 

Zuständig für die Durchführung der GAK-Maßnahmen sind die Bundesländer. Sie legen auch die endgültige Höhe der Prämien fest, die um bis zu 30 Prozent nach oben oder unten abweichen können. Basis der Bemessung bilden die zusätzlichen Kosten, die bei ökologischer Bewirtschaftung von Acker- und Grünland gegenüber konventioneller Bewirtschaftung entstehen. Auf diese Weise werden die unterschiedlichen natürlichen Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern berücksichtigt.

Prämien können höher ausfallen

Einfluss auf die Prämienhöhe haben zudem die politischen Prioritäten der jeweiligen Landesregierung und die verfügbaren Haushaltsmittel. Deshalb gibt es zwischen den Ländern zum Teil erhebliche Unterschiede bei den Öko-Flächenprämien. So zahlt etwa das Land Nordrhein-Westfalen in der Einführungs- und Umstellungsphase 550 Euro pro Hektar Ackerland, während andere Länder teilweise sogar weniger als die in der GAK vorgesehenen 314 Euro pro Hektar Ackerland ansetzen. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg liegen beispielsweise deutlich über den Vorgaben der GAK. Dies gilt auch für die Flächenprämie für Betriebe, die eine ökologische Wirtschaftsweise beibehalten.

Übersicht: Fördersätze der Bundesländer

Agrarumweltmaßnahmen: Bundesländer geben Schwerpunkte vor

Zusätzlich zu den Flächenprämien stellen alle Bundesländer weitere Mittel über sogenannte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) bereit. Dabei handelt es sich um verbindlich einzuhaltende Anforderungen bei der Bewirtschaftung, wie etwa eine eingeschränkte Düngung in Wasserschutzgebieten, das Anlegen von Blühstreifen oder spätere Nutzungstermine für Grünland. Ökolandwirtinnen und -landwirte können einige dieser AUK-Mittel zusätzlich zu den Flächenprämien beziehen. Dabei setzt jedes Bundesland eigene Schwerpunkte. So erhalten bestehende Biogemischtbetriebe in Niedersachsen zusätzlich zur fixen Flächenprämie für Acker- und Grünland bis zu mehrere hundert Euro pro Hektar für die Einhaltung bestimmter Vorgaben zum Gewässerschutz oder für die Anlage von Blühstreifen. Andere Bundesländer fördern darüber hinaus auch den Anbau von Körnerleguminosen, eine Winterbegrünung im Ackerbau oder eine vielfältige Fruchtfolge. Auch Umstellungsbetriebe können diese zusätzlichen Fördermaßnahmen beantragen und erhalten dafür zum Teil etwas höhere Prämien, soweit die Umsetzung in der zweijährigen Umstellungsphase liegt.

EIP-Agri: Gemeinsam zu innovativen Lösungen

Ein weiteres Instrument, das dem Ökolandbau zugutekommt, ist die Förderung der Zusammenarbeit von Landwirten mit anderen Akteuren im ländlichen Raum. Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) werden Operationelle Gruppen (OGs) aufgebaut, die sich aus Landwirtinnen und Landwirten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Forschungseinrichtungen, Verbänden, Vereinen und weiteren Partnern zusammensetzen können. Ziel ist es, den Austausch zwischen Praxis und Forschung zu verbessern. Die Bundesländer gaben dafür förderfähige Leitthemen vor, zu denen auch explizit die Förderung des ökologischen Landbaus gehörte. Im Einzelnen waren dies zum Beispiel die Entwicklung effektiver ökologischer Anbau- und Nutzungsverfahren (Hessen), die Stärkung der Kommunikation zur Vermarktung regionaler Produkte (Mecklenburg-Vorpommern) oder der Ausbau von Kooperationen zwischen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Bioprodukten (Thüringen).  

Investitionsförderung: von Tierwohl bis Vermarktung

Auch im Bereich der Agrarinvestitionen setzten die Länder spezielle Schwerpunkte für den Ökolandbau. Landwirte in Thüringen können beispielsweise über das Programm "ÖkoInvest" Zuschüsse für den Bau tiergerechter Ställe oder die Anschaffung von Spezialmaschinen für die ökologische Bewirtschaftung beantragen. Außerdem sind in Thüringen, wie in vielen anderen Bundesländern auch, Mittel für besonders tiergerechte Haltungsverfahren vorgesehen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beispielsweise wird darüber hinaus auch die Verarbeitung und Vermarktung ökologischer und regionaler Erzeugnisse gefördert.

Anschub für Modellregionen

Neben den Fördermöglichkeiten des ELER-Fonds haben viele Bundesländer weitergehende Konzepte für den Ökolandbau entwickelt. So hat die bayerische Regierung innerhalb des BioRegio-Konzepts 2020 den Wettbewerb "Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen" ins Leben gerufen. In diesen Regionen sollen im kleinen Rahmen Möglichkeiten zur Optimierung des ökologischen Landbaus ausgelotet werden, um nachahmenswerte Konzepte auf Landesebene zu schaffen. Den gleichen Ansatz wählte die hessische Landesregierung mit dem Wettbewerb Ökolandbau-Modellregionen Hessen gewählt. In drei ausgewählten Regionen sollten konkrete Projekte zu Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung gefördert werden, um die steigende Nachfrage nach Biolebensmitteln möglichst mit Erzeugnissen aus Hessen abzudecken. Auch in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gibt es ähnliche Aktionspläne für den Ökolandbau, die über Landesmittel finanziert werden.

Letzte Änderung dieser Seite am 18.02.2025