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Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Kapitel 2

Bild: stevanvicigor/iStock via Getty Images

Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur eingesetzt werden, wenn sie ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Die Genehmigung der Wirkstoffe erfolgt auf europäischer Ebene, die Zulassung der fertigen Pflanzenschutzmittel durch nationale Behörden. Dabei werden Wirksamkeit, Gesundheits- und Umweltrisiken sowie mögliche Auswirkungen auf Anwendende, Anwohner und Verbraucher umfassend geprüft.

Dieses Kapitel erläutert den Ablauf der Wirkstoffgenehmigung und Produktzulassung, die Aufgaben der beteiligten Behörden sowie das zonale Zulassungsverfahren innerhalb der Europäischen Union. Zudem werden die Überwachung zugelassener Mittel, der Parallelhandel und die rechtlichen Vorgaben für behandeltes Saatgut vorgestellt. Ein besonderer Fokus liegt auf den Anforderungen, die Anwenderinnen und Anwender bei der Nutzung zugelassener Pflanzenschutzmittel beachten müssen.