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Sachkunde für Vertrieb und Anwendung Kapitel 4

Sachkunde
Bild: Landpixel

Der sachgerechte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln setzt fundierte Fachkenntnisse voraus. Deshalb dürfen Pflanzenschutzmittel in Deutschland nur von Personen angewendet, verkauft oder beraten werden, die über einen gültigen Sachkundenachweis verfügen. Die Sachkunde soll sicherstellen, dass Pflanzenschutzmittel fachgerecht eingesetzt werden und Risiken für Mensch, Tier und Umwelt auf ein vertretbares Maß begrenzt bleiben.

Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen der Sachkunde im Pflanzenschutz sowie die Voraussetzungen für den Erwerb des bundeseinheitlichen Sachkundenachweises. Darüber hinaus werden die Anforderungen an die regelmäßige Fortbildung, die Regelungen zur ruhenden Sachkunde sowie die Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten der zuständigen Behörden beschrieben. Ergänzend werden die Pflichten von Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern bei der Unterweisung von Mitarbeitenden sowie wichtige Anlaufstellen für Beratung und Information vorgestellt.