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Informationsstellen Kapitel 4.3

Amtliche Auskunftsstellen für Pflanzenschutz der Länder (Pflanzenschutzdienste)

Die Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften sowie die Information, Beratung und Unterstützung von Anwender und Händlern obliegen den zuständigen Behörden der Bundesländer.

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