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Expositionsrisiken für Anwendende Kapitel 1.2

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann bei unsachgemäßem Gebrauch mit gesundheitlichen Risiken für Anwendende verbunden sein. Dies gilt sowohl für chemische als auch für biologische Mittel, da beide biologisch aktive Substanzen enthalten können, die in Lebensprozesse von Organismen eingreifen. Auch Naturstoffe oder mikrobielle Wirkstoffe können unter bestimmten Umständen gesundheitsschädlich für den Menschen wirken.

Die Aufnahme von Pflanzenschutzmitteln in den Körper kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Am häufigsten geschieht dies über die Haut, also auf dermalem Weg. Pflanzenschutzmittel können dabei über alle Hautpartien aufgenommen werden. Ein weiterer bedeutender Expositionsweg ist die Inhalation, also das Einatmen von feinen Partikeln, Dämpfen oder Aerosolen die insbesondere beim Sprühen, Mischen oder Umfüllen von Pflanzenschutzmitteln entstehen können. Über die inhalative Exposition können Pflanzenschutzmittel akute oder chronische Gesundheitsschäden in den Atemwegen verursachen oder nach Aufnahmen in den Körper diesen schädigen. Im beruflichen Kontext weniger bedeutsam ist die orale Aufnahme, also das Verschlucken von Pflanzenschutzmitteln. Dies kann unbeabsichtigt geschehen, beispielsweise durch kontaminierte Hände, Arbeitskleidung oder Werkzeuge, die mit Lebensmitteln oder Getränken in Kontakt kommen.

Situationen in der Anwendung mit erhöhtem Expositionsrisiko

Ansetzen der Spritzlösung: Beim Mischen des konzentrierten Pflanzenschutzmittels mit Wasser kann es zu Spritzern oder Dämpfen kommen.

Umfüllen und Dosieren: Offene Behälter und Dosierhilfen erhöhen die Gefahr von Haut- und Augenkontakt.

Reinigung der Geräte: Rückstände in Spritztanks, Düsen oder Schläuchen enthalten oft noch aktive Substanzen. Reinigung unter Druck kann Aerosole freisetzen.

Transport und Lagerung: Undichte Behälter oder ungesicherte Transportmittel können zu Leckagen und direktem Kontakt führen.

Persönliche Schutzausrüstung und Schulung

Um das Risiko für Anwendende beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln wirksam zu minimieren, ist die konsequente Einhaltung aller geltenden Anwendungsschutzvorschriften zwingend erforderlich. Zentrale Bedeutung hat dabei das Tragen geeigneter Kleidung bzw. die Nutzung der vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstung (PSA). 

In Deutschland ist beim berufsmäßigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich das Tragen von geeigneter und intakter Arbeitskleidung entsprechend der PSA-Richtlinie des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorgeschrieben. Darauf darf nur verzichtet werden, wenn ein Schutzanzug getragen wird. 

Zur PSA gehören unter anderem Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug oder Ärmelschürze, gegebenenfalls ein Atemschutz, eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschild sowie festes Schuhwerk. Diese Ausrüstung dient als direkte Barriere gegen den Kontakt mit gefährlichen Stoffen und muss in ihrem Aufbau und ihrer Schutzwirkung den in der PSA-Richtlinie benannten Normen entsprechen. Ebenso wichtig ist das sorgfältige Befolgen der Sicherheitsdatenblätter und der Gebrauchsanweisungen der jeweiligen Pflanzenschutzmittel, da diese rechtsverbindlichen Vorgaben zu Schutzmaßnahmen, Handhabung, Lagerung und Entsorgung enthalten.

Darüber hinaus kann der Einsatz moderner technischer Lösungen, wie beispielsweise geschlossener Befüllsysteme, das Risiko einer Exposition deutlich reduzieren, indem sie den direkten Kontakt mit dem unverdünnten Produkt verhindern. Moderne Traktorkabinen der Kategorien 3 und 4 schützen hervorragend vor Spritznebel während der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. 

Auch die regelmäßige Schulung und die erforderliche Sachkunde nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) spielen eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass alle Anwendende über das notwendige Wissen zu Gefahren, Schutzmaßnahmen und der korrekten Anwendungstechnik verfügen. Nur die Kombination aus persönlicher Schutzausrüstung, technisch-organisatorischen Schutzmaßnahmen und fundierter Fachkenntnis gewährleistet einen wirksamen Gesundheitsschutz beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.