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Definition und Klassifikation Kapitel 1.1

Die Landwirtschaft ist eng mit der Natur verbunden und in hohem Maße von einem intakten Naturgefüge abhängig, um langfristig produktiv zu bleiben. Daher sollte die landwirtschaftliche Bewirtschaftung darauf abzielen, den Naturhaushalt zu erhalten und nicht zu gefährden. Nachhaltige Bewirtschaftungspraktiken sind somit unerlässlich, um ökologische und soziale Ziele gleichermaßen zu berücksichtigen und die natürlichen Ressourcen für kommende Generationen zu sichern (BMLEH, 2020). Neben dem Erhalt des Naturhaushalts müssen jedoch auch Ertrags- und Einkommenssicherheit für die Landwirtschaft gewährleistet sein.

Pflanzenschutzmittel bergen bei nicht sachgemäßer Anwendung Risiken für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie des Naturhaushaltes. Deshalb unterliegt die Anwendung dieser Mittel umfangreichen rechtlichen Regelungen und Vorschriften, um vor potenziellen Gefahren, die durch unsachgemäße Pflanzenschutzmaßnahmen entstehen können, zu schützen. Gemäß dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) dürfen Pflanzenschutzmaßnahmen nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden, die insbesondere der Gesunderhaltung und Qualitätssicherung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen dienen.

Pflanzenschutzmittel

Vorrangiges Ziel der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist es, Kulturpflanzen sowie andere Pflanzenbestände vor Schadorganismen wie Insekten, Pilzen oder Viren zu bewahren und deren schädliche Einwirkung zu verhindern. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden, um das Wachstum von Pflanzen mithilfe von Wachstumsreglern zu steuern, die gezielt in Entwicklungsprozesse eingreifen. Ein weiterer Anwendungsbereich ist die Konservierung von Pflanzenerzeugnissen, um deren Haltbarkeit zu verlängern und Qualitätsverluste während Lagerung und Transport zu vermeiden. Ebenso werden Pflanzenschutzmittel genutzt, um unerwünschte Pflanzenpopulationen zu reduzieren, sei es im Ackerbau, im Gartenbau oder in anderen Bereichen der Vegetationskontrolle. Dadurch tragen sie dazu bei, Beikrautwachstum zu hemmen, um die Kulturführung zu erleichtern und die Konkurrenz um Nährstoffe, Wasser und Licht zu reduzieren.

Nach ihrer Wirkungsweise lassen sich Pflanzenschutzmittel in Herbizide, Fungizide, Insektizide, Akarizide, Rodentizide, Molluskizide, Nematizide, Bakterizide, Virizide, Wachse und Leime, Pheromone, Repellentien und Wachstumsregler einteilen. Zudem können verschiedene Mischungsbestandteile zugesetzt werden:

Safener:

Diese werden einem Pflanzenschutzmittel beigefügt, um dessen schädliche Wirkung auf die Kulturpflanze zu verringern oder ganz aufzuheben, während die Wirkung gegen Schädlinge erhalten bleibt. Safener sind genehmigungspflichtig.

Synergisten:

Diese verstärken die Wirkung gewisser Wirkstoffe und sind ebenfalls genehmigungspflichtig.

Beistoffe:

Dies sind alle weiteren Stoffe, welcher keine der oberen Funktionen erfüllen.

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Wo dürfen Pflanzenschutzmittel angewendet werden?

• auf land- und forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen,

• zur Bekämpfung von Krankheiten, Schädlingen oder Unkräutern in Kulturpflanzen,

• im Vorratsschutz.

 

Verboten ist die Anwendung

• in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern,

• auf Nicht-Kulturland wie Straßen, Gehwegen, Parkplätzen, Hofflächen, Feldrainen, Böschungen und anderen befestigten Flächen. 

Chemische und biologische Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel lassen sich grundsätzlich in chemische und biologische Mittel unterteilen. Diese Klassifikation richtet sich nach Herkunft und Wirkmechanismus der eingesetzten Wirkstoffe.

Chemische Pflanzenschutzmittel basieren meist auf synthetisch hergestellten Wirkstoffen und zeichnen sich durch eine schnelle und zuverlässige Wirkung aus.

Biologische Pflanzenschutzmittel nutzen Naturstoffe oder lebende Organismen, wie etwa Bakterien, Pilze, Viren oder pflanzliche Extrakte. Ihre Wirkung kann schwächer oder langsamer sein und die Anwendung ist oft stärker von Umweltbedingungen abhängig. Sie unterliegen dem gleichen Zulassungsverfahren wie chemische Pflanzenschutzmittel.
 

Integrierter Pflanzenschutz

In der modernen Landwirtschaft kommen integrierte Pflanzenschutzstrategien zum Einsatz, die nach einem stufenweisen Vorgehen zum Schutz von Kulturpflanzen vorgehen. An der Basis stehen vorbeugende Maßnahmen wie Fruchtfolge, resistente Sorten oder Hygienemaßnahmen, die das Befallsrisiko minimieren. Darauf folgen die Überwachung und das Schadschwellenprinzip, bei dem erst eingegriffen wird, wenn wirtschaftlich relevante Schäden drohen. Anschließend kommen biologische, biotechnische oder mechanische Verfahren wie Nützlingseinsatz , Lockstoffe oder Hacktechnik zum Einsatz. Erst an der Spitze der Pyramide steht der chemische Pflanzenschutz, der nur angewendet wird, wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen – nach dem Grundsatz: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. Damit wird die Anwendung von (chemischen) Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränkt.
 

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