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Wenn es darauf ankommt, sind Frauen oft nicht abgesichert Finanziell und rechtlich vorsorgen

Frauen tragen maßgeblich zum Erfolg landwirtschaftlicher Betriebe bei, sind jedoch häufig rechtlich und finanziell schlecht abgesichert. Anne Dirksen von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zeigt typische Schwachstellen auf und gibt wertvolle Tipps, wie Frauen ihre Absicherung gezielt verbessern können.

Anne Dirksen von der LWK Niedersachsen berät seit Jahren landwirtschaftliche Familien und zeigt, wie Frauen ihre Absicherung im Betrieb verbessern können.
Bild: Anne Dirksen

Frauen in der Landwirtschaft sind häufig nur minimal abgesichert – sowohl rechtlich als auch finanziell. Diese Lücken werden oft erst im Ernstfall sichtbar, etwa bei Krankheit, Trennung oder Tod. Im Interview erklärt Anne Dirksen, welche konkreten Schritte Frauen im Betrieb ergreifen können, um ihre finanzielle Sicherheit langfristig zu stärken.

Anne Dirksen leitet den Fachbereich Familie und Betrieb, Landfrauenarbeit und Sozioökonomie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und ist zertifizierte Mediatorin. Seit vielen Jahren berät sie landwirtschaftliche Familien und kennt die Herausforderungen einer lückenhaften finanziellen und rechtlichen Absicherung von Frauen aus ihrer beruflichen Beratungstätigkeit. 

Frau Dirksen, wie sind Frauen in der Landwirtschaft heute abgesichert – und was passiert im Ernstfall, etwa bei Krankheit oder Trennung?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber in der Beratung zeigt sich häufig ein Muster: Viele Frauen in der Landwirtschaft verfügen über Jahre hinweg nur über eine minimale Absicherung. Bis zur Geburt des ersten Kindes arbeiten sie oft außerhalb des Betriebs und sind dann gut versichert. Doch sobald sie in den Betrieb einsteigen, sinkt dieser Schutz erheblich.

Typisch ist auch, dass Frauen von der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreit werden, keine eigenen Beiträge zahlen und in der Regel nur über die Familienversicherung in der Krankenversicherung abgesichert sind. Dadurch entstehen keine eigenen Rentenansprüche, und mit dieser minimalen Absicherung gehen Frauen im Ernstfall meist leer aus. Bei einer vorübergehenden Krankheit bleibt dies ohne größere Folgen. Problematisch wird es jedoch, wenn die Arbeitsfähigkeit dauerhaft verloren geht und keine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsabsicherung besteht.“

In Trennungs‑ oder Scheidungsfällen treffen viele Frauen zudem auf unklare oder fehlende Ehe‑ und Erbverträge; der Hof bleibt beim Zugewinnausgleich geschont, die Frau erhält deutlich weniger als erwartet.

Warum beschäftigen sich viele Frauen erst sehr spät oder gar nicht mit ihrer eigenen Absicherung?

Unwissenheit, Verdrängung und Aufschieberitis dominieren. Viele sagen: „Ja, das müssen wir mal regeln“, ohne konkrete Schritte einzuleiten. Finanzielle Absicherung gilt als unbequem und unromantisch und hat deshalb selten erste Priorität im Alltag.

Hinzu kommt das Gefühl: „Wir sind jung, können das später noch klären.“ Frauen unterschätzen auch, wie sehr ihr Absicherungsbedarf mit Lebensphasen verbunden ist – etwa mit der Familiengründung, der Berufstätigkeit außerhalb des Hofes oder der Hofübergabe.

Wo liegen aus Ihrer Beratungspraxis die größten Fallstricke für Frauen?

Die gefährlichste Falle ist die gefühlte Sicherheit, die sich als Scheinsicherheit entpuppt. Viele junge Frauen steigen in eine GbR ein und glauben, nun Miteigentümerin des Hofes zu sein. In Wirklichkeit bedeutet das jedoch oft vor allem eines: uneingeschränkte Haftung, ohne im Ernstfall angemessen am Vermögen beteiligt zu sein.

Sehr eindrücklich fand ich den Fall einer 50‑Jährigen, die 20 bis 30 Jahre im Betrieb mitgearbeitet hatte und bei einer Trennung von „ihrem“ halben Hof ausgegangen ist.

Mitarbeit ohne Absicherung: Jahrzehntelange Arbeit auf dem Hof schützt Frauen im Trennungsfall oft nicht vor finanziellen Nachteilen.
Bild: deimagine/E+ via Getty images

In der Landwirtschaft wird bei einer Scheidung aber nicht nach Verkehrswert abgerechnet, der Betrieb wird geschont. Viele Eheverträge privilegieren den Hof, sodass das Vermögen der Frau – wie etwa ihr Sparbuch – voll in den Zugewinn fällt, einschließlich der Verpflichtung, die Hälfte abzugeben. 

Ein weiterer Fallstrick sind Rückfallklauseln in Hofübergabeverträgen: Stirbt der Ehemann als Übernehmer, fällt der Hof an seine Eltern zurück, während die Ehefrau ohne eigene Ansprüche bleibt. Solche Klauseln werden zunehmend genutzt, und viele Frauen kennen die genauen Vertragsinhalte nicht. Diese gefährliche, gefühlte Sicherheit ist aus meiner Sicht das Hauptproblem.

Welche Punkte sollten auf jedem Hof schriftlich geregelt sein, damit Frauen im Ernstfall nicht leer ausgehen?

Jedes Paar sollte den Ernstfall gedanklich durchspielen: Tod, lange Krankheit, Trennung – wie kommt die „Restfamilie“ dann über die Runden? Welche Verträge greifen dann? Oft wird erst im Rückblick klar, wie problematisch Rückfallklauseln, ungünstige GbR-Regelungen oder fehlende Absicherungen sind.

Die relevanten Dokumente – etwa Ehe-, Hofübergabe- und GbR-Verträge sowie die eigene Versicherungslage – sollten jeder Frau bekannt sein. Steuerberater optimieren zwar die Steuern, kümmern sich jedoch nicht automatisch um die soziale Absicherung. Daher ist eine individuelle, maßgeschneiderte Beratung für Frauen unerlässlich, die alle genannten Punkte berücksichtigt und vertraglich absichert.

Welche Modelle haben sich bewährt, um Frauen in der Landwirtschaft fair abzusichern?

Gut gestaltete Ehe- und Gesellschaftsverträge sind die Basis für finanzielle Sicherheit.
Bild: eyecrave productions/E+ via Getty Images

Ein fairer Ehevertrag mit ausgewogenen Klauseln ist zentral. Wichtig ist, ob der Hof vollständig privilegiert wird, wie eingebrachtes Vermögen und jahrzehntelange Arbeitsleistungen der Frau berücksichtigt werden und welche Abfindung im Scheidungsfall vorgesehen ist, ohne den Betrieb zu gefährden.

Auch in GbR-Verträgen muss klar geregelt sein, was bei Tod oder dauerhafter Erkrankung eines Partners passiert: Bleibt die Frau Gesellschafterin, erhält sie eine Abfindung oder fallen ihre Anteile ohne Kompensation zurück? Gute Verträge kosten dabei nicht mehr als schlechte – der Unterschied liegt im Inhalt, nicht in der Notargebühr.“

Wenn eine Frau sagt: „Ich will besser abgesichert sein“ – was sind die wichtigsten Schritte, und unterscheiden sie sich je nach Alter?

Ich empfehle drei Schritte, die für alle Altersstufen wichtig sind:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Verträge, Versicherungen und Rentenansprüche bestehen? Wer besitzt welche Vermögenswerte?
  2. Lücken bewerten: Wie würde sich die finanzielle Situation der Frau im Falle von Tod, Krankheit, Trennung oder Hofübergabe verändern?
  3. Absicherung aktiv angehen: Verträge anpassen, zusätzliche Absicherungen aufbauen und Verantwortlichkeiten klären.

Für eine 25‑Jährige, die neu in den Betrieb einsteigt, ist besonders viel gestaltbar: eigene Renten‑ und Berufsunfähigkeitsversicherungen, eine feste Anstellung im Betrieb und klare vertragliche Rahmenbedingungen. Eine 55-Jährige hat zwar weniger Zeit bis zur Rente, kann aber dennoch wichtige Schritte unternehmen – etwa einen angepassten Ehevertrag oder präzise Altenteils‑ und Übergabevereinbarungen. Schwieriger wird es, wenn der Hof bereits übergeben wurde und wesentliche Vermögenswerte festgelegt sind.

Worauf kommt es bei Hofübergabe und Altenteil an, damit Frauen langfristig abgesichert sind und nicht durchs Raster fallen?

Im Hofübergabevertrag sollte das Ehepaar unbedingt als gesamtberechtigt eingetragen sein. Das ist in der Mehrzahl der Fälle heute so, doch es gibt Ausnahmen, in denen nur der Mann als Berechtigter genannt ist. Stirbt er, hat die Frau aus diesem Vertrag keinen Anspruch mehr.

Zudem sollten alle Klauseln – etwa Rückfallklauseln oder Altenteilsregelungen – genau geprüft werden. Häufig existieren auch mehrere Hofübergabeverträge über verschiedene Generationen, sodass die aktuelle Betriebsleitung gleichzeitig zwei Altenleistungen erbringen muss. Die Absicherung der Ehefrau – etwa durch einen Ehevertrag, eigenes Vermögen und eigene Versicherungen – sollte so gestaltet sein, dass sie auch in solchen Fällen hält. Standard‑Eheverträge, die den Hof vollständig privilegieren und alles andere in den Zugewinn schicken, halte ich oft für unfair gegenüber Frauen.

An wen können sich Frauen zur Verbesserung ihrer Absicherung wenden – und wann lohnt sich eine Beratung?

Absicherung braucht Beratung: Wie beim Stallbau sollten auch existenzielle Verträge professionell geprüft werden – das gilt unabhängig vom Alter.
Bild: Luis Alvarez/DigitalVision via Getty Images

Beratung zur finanziellen Absicherung sollte genauso selbstverständlich sein wie bei der Planung eines Stallbaus oder eines Schlepperkaufs. Wenn es um Technik geht, werden Angebote geprüft und Fachleute konsultiert – bei existenziellen Verträgen hingegen wird oft einfach ein Standardmuster ohne vertiefte Auseinandersetzung unterschrieben.

Wichtige Anlaufstellen sind vor allem die sozioökonomische Beratung der Landwirtschaftskammern, Fachanwälte für Familien‑ und Agrarrecht sowie unabhängige Vorsorgeberater. Besonders wichtig ist professionelle Beratung bei Hofübergabe, großen Investitionen, Eheverträgen, Eintritt in eine GbR oder dem Ausstieg aus einer außerlandwirtschaftlichen beruflichen Tätigkeit.

Welche drei Sätze würden Sie Frauen in der Landwirtschaft gern mit auf den Weg geben, wenn es um ihre eigene Absicherung geht?

Mein Dreier-Motto lautet: Erstens: „Information ist Pflicht“ – nur wer informiert ist, kann fundierte Entscheidungen treffen. Zweitens: „Vorsorge ist notwendig“ – im Sinne, Not abzuwenden. Drittens: „Erst unterschreiben, wenn Frau alles verstanden hat“ – kein Vertrag ist so dringlich, dass er ohne vollständiges Verständnis unterschrieben werden muss.

Checkliste

Das Thema „Absicherung“ sollte regelmäßig überprüft werden, da sich die Lebenssituation von Frauen im Laufe der Zeit verändern kann. Welche Punkte sollten Frauen für sich selbst geprüft haben?

  1. Verlust der Arbeitskraft (z. B. durch Berufsunfähigkeit, schwere Erkrankung oder Koma)
  2. Scheidung (bei Ehepaaren) oder Trennung (bei unverheirateten Paaren)
  3. Tod eines Partners
  4. Altersvorsorge

Letzte Aktualisierung: 20.04.2026

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