Agrarumweltmaßnahmen: Bundesländer geben Schwerpunkte vor
Zusätzlich zu den Flächenprämien stellen alle Bundesländer weitere Mittel über sogenannte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUK) bereit. Dabei handelt es sich um verbindlich einzuhaltende Anforderungen bei der Bewirtschaftung, wie etwa eine eingeschränkte Düngung in Wasserschutzgebieten, das Anlegen von Blühstreifen oder spätere Nutzungstermine für Grünland. Ökolandwirtinnen und -landwirte können einige dieser AUK-Mittel zusätzlich zu den Flächenprämien beziehen. Dabei setzt jedes Bundesland eigene Schwerpunkte. So erhalten bestehende Biogemischtbetriebe in Niedersachsen zusätzlich zur fixen Flächenprämie für Acker- und Grünland (230 Euro pro Hektar) bis zu 234 Euro pro Hektar für die Einhaltung bestimmter Vorgaben zum Gewässerschutz oder für die Anlage von Blühstreifen. Andere Bundesländer fördern darüber hinaus auch den Anbau von Körnerleguminosen, eine Winterbegrünung im Ackerbau oder eine vielfältige Fruchtfolge. Auch Umstellungsbetriebe können diese zusätzlichen Fördermaßnahmen beantragen und erhalten dafür zum Teil etwas höhere Prämien, soweit die Umsetzung in der zweijährigen Umstellungsphase liegt.
Gemeinsam zu innovativen Lösungen
Ein weiteres Instrument, das dem Ökolandbau zugutekommt, ist die Förderung der Zusammenarbeit von Landwirten mit anderen Akteuren im ländlichen Raum. Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri) werden Operationelle Gruppen (OGs) aufgebaut, die sich aus Landwirtinnen und Landwirten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Forschungseinrichtungen, Verbänden, Vereinen und weiteren Partnern zusammensetzen können. Ziel ist es, den Austausch zwischen Praxis und Forschung zu verbessern. Einige Bundesländer haben dafür bereits förderfähige Leitthemen vorgegeben, zu denen auch explizit die Förderung des ökologischen Landbaus gehört. Im Einzelnen sind dies zum Beispiel die Entwicklung effektiver ökologischer Anbau- und Nutzungsverfahren (Hessen), die Stärkung der Kommunikation zur Vermarktung regionaler Produkte (Mecklenburg-Vorpommern) oder der Ausbau von Kooperationen zwischen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Bioprodukten (Thüringen).
Investitionsförderung: von Tierwohl bis Vermarktung
Auch im Bereich der Agrarinvestitionen setzen die Länder spezielle Schwerpunkte für den Ökolandbau. Landwirte in Thüringen können beispielsweise über das Programm "ÖkoInvest" Zuschüsse für den Bau tiergerechter Ställe oder die Anschaffung von Spezialmaschinen für die ökologische Bewirtschaftung beantragen. Außerdem sind in Thüringen, wie in vielen anderen Bundesländern auch, Mittel für besonders tiergerechte Haltungsverfahren vorgesehen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wird darüber hinaus auch die Verarbeitung und Vermarktung ökologischer und regionaler Erzeugnisse gefördert.
Anschub für Modellregionen
Neben den Fördermöglichkeiten des ELER-Fonds haben viele Bundesländer weitergehende Konzepte für den Ökolandbau entwickelt. So hat die bayerische Regierung innerhalb des BioRegio-Konzepts 2020 den Wettbewerb "Staatlich anerkannte Öko-Modellregionen" ins Leben gerufen. In diesen Regionen sollen im kleinen Rahmen Möglichkeiten zur Optimierung des ökologischen Landbaus ausgelotet werden, um nachahmenswerte Konzepte auf Landesebene zu schaffen. Den gleichen Ansatz hat die hessische Landesregierung mit dem Wettbewerb "Ökolandbau-Modellregionen Hessen" gewählt. In drei ausgewählten Regionen sollen konkrete Projekte zu Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung gefördert werden, um die steigende Nachfrage nach Biolebensmitteln möglichst mit Erzeugnissen aus Hessen abzudecken. Auch in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gibt es ähnliche Aktionspläne für den Ökolandbau, die über Landesmittel finanziert werden.