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Sicherheitsmaßnahmen vor der Anwendung Kapitel 6.1

Beachtung des Zulassungsstatus und Auflagen

Der verantwortungsvolle und rechtskonforme Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfordert nicht nur Fachkenntnis, sondern auch fortwährende Aufmerksamkeit gegenüber aktuellen Entwicklungen im Zulassungsbereich. Damit die Anwender rechtssicher handeln, sollten folgende Punkte in der Praxis besonders beachtet werden.

Zulassungsstatus vor jeder Anwendung prüfen

Vor dem Einsatz eines Pflanzenschutzmittels sollte stets überprüft werden, ob das Mittel aktuell zugelassen und verkehrsfähig ist. Auch Handelsprodukte mit bekannten Namen können ihre Zulassung verlieren oder in bestimmten Anwendungen eingeschränkt worden sein.

Die verbindliche Informationsquelle hierfür ist die Datenbank des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Dort finden sich:

  • Die aktuelle Zulassungsnummer,
  • Zugelassene Anwendungsgebiete und –kulturen,
  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen,
  • Etwaige Aufbrauchfristen oder Widerrufsvermerke.

Auflagenänderungen regelmäßig beobachten

Zugelassene Pflanzenschutzmittel unterliegen einer laufenden Bewertung und Überwachung. Dabei kann es jederzeit zu Änderungen kommen etwa durch neue Risikobewertungen oder europarechtliche Vorgaben hinsichtlich der 

  • Anwendungsbestimmungen (wie Abstandsregelungen, Bienenschutzauflagen),
  • Einsatzgebiete oder zulässigen Aufwandmengen.

Daher ist es ratsam, regelmäßig die Veröffentlichungen des BVL sowie der zuständigen Landesbehörden zu verfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass die Anwendung rechtskonform und sicher erfolgt.

Vorbereitung des Pflanzenschutzeinsatzes

Eine sorgfältige Vorbereitung ist essenziell, um das Risiko einer Exposition gegenüber Pflanzenschutzmitteln zu minimieren. 

Gebrauchsanleitung und Etikett beachten

Vor jedem Einsatz sind die Gebrauchsanleitung sowie das Etikett des Pflanzenschutzmittels sorgfältig zu lesen. Diese enthalten verbindliche Angaben zu zugelassenen Kulturen, Aufwandmengen, Mischreihenfolgen, Wartezeiten, Auflagen sowie Hinweisen zur persönlichen Schutzausrüstung und zum Umweltschutz. Die Pflicht zur Beachtung dieser Angaben ergibt sich aus § 31 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sowie den Einstufungs- und Kennzeichnungsvorgaben der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte

Diese Kontrolle ist vor jedem Einsatz vorgeschrieben. Nach § 16 PflSchG und der Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV) müssen Pflanzenschutzgeräte in einwandfreiem technischem Zustand sowie für den Anwendungszweck korrekt kalibriert sein und regelmäßig geprüft werden.

Anforderungen an den Befüllplatz

Die Befüllung hat an einem geeigneten Platz zu erfolgen, der den Anforderungen der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) entspricht. Dazu gehören eine flüssigkeitsdichte Auffangwanne, eine Rückflusssicherung gegen Kontamination der Wasserversorgung sowie Einrichtungen zur Vermeidung und Beseitigung von verschütteten Feststoffen. Eine gute Beleuchtung, witterungsunabhängige Nutzbarkeit und eine sichere Erreichbarkeit sind ebenfalls sicherzustellen.

Notfallvorsorge und Unterweisung

Für den Notfall muss ein vollständig bestückter Erste-Hilfe-Kasten gemäß DIN 13157 oder DIN 13169 griffbereit sein. Zusätzlich sind aktuelle Notfallnummern (zum Beispiel Notruf 112, nächstgelegenes Giftinformationszentrum, Betriebsarzt) gut sichtbar und dauerhaft am Befüllplatz anzubringen. Sachkundige Anwendende tragen die Verantwortung, ihre Mitarbeiter gemäß den Vorgaben des Arbeitsschutzrechts regelmäßig zu unterweisen und sie über notwendige Schutz- und Notfallmaßnahmen zu informieren.