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Checkliste für die Anwendung Kapitel 6.10

Ein betriebliches Management der persönlichen Schutzausrüstung ist eine wesentliche Grundlage für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und anderen Gefahrstoffen. Bereits bei der Beschaffung sollte darauf geachtet werden, ausschließlich geprüfte PSA-Produkte zu erwerben, die eine dokumentierte Normkonformität aufweisen, wie etwa die Einhaltung der einschlägigen europäischen Normen (z. B. EN 14605, DIN 32781, EN 374). Diese Nachweise sind im Betrieb zu archivieren, um bei behördlichen Kontrollen oder internen Audits die Qualität und Eignung der Ausrüstung belegen zu können.

Die PSA sollte unter optimalen Bedingungen gelagert werden, also an einem trockenen, lichtgeschützten und staubfreien Ort. Das verhindert eine schnelle Materialalterung und einen Funktionsverlust. Für Atemschutzfilter gilt: Sie sollten originalverpackt bleiben, bis sie tatsächlich benötigt werden. Bereits geöffnete Verpackungen können die Schutzwirkung durch Feuchtigkeitsaufnahme oder Kontamination beeinträchtigen.

Außerdem ist die betriebliche Organisation sämtlicher Vorgänge im Zusammenhang mit der PSA von großer Bedeutung. Dazu gehören die Ausgabe der PSA an Beschäftigte, Angaben zur individuellen Nutzung, Reinigung und Wartung sowie festgelegte Austausch- oder Erneuerungszyklen. Diese Aufzeichnungen dienen nicht nur der internen Organisation, sondern auch dem Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungsträgern und dokumentieren, dass der Betrieb seiner Fürsorgepflicht nachkommt.

Zudem ist es wichtig, dass die Beschäftigten regelmäßig eine Sicherheitsunterweisung erhalten, wie sie ihre PSA korrekt auswählen, handhaben, reinigen und fachgerecht entsorgen. Solche Schulungen sollten mindestens einmal jährlich stattfinden und bei Neueinstellungen oder nach Änderungen in den Arbeitsverfahren wiederholt werden. Dabei sind sowohl theoretische Inhalte als auch praktische Übungen zu vermitteln, beispielsweise wie die Schutzanzüge richtig an- und ausgezogen werden oder wie die Filter von Atemschutzmasken sicher gewechselt werden können.

Darüber hinaus muss die PSA-Ausstattung des Betriebs in festgelegten Intervallen auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Defekte, verschlissene oder abgelaufene Teile sind umgehend auszutauschen. Nur durch ein sorgfältig dokumentiertes Management kann sichergestellt werden, dass die PSA im Ernstfall zuverlässig schützt und alle gesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Anforderungen erfüllt.

Vor Beginn der Arbeit

  • Sicherheitsmaßnahmen überprüfen: Arbeitsplatz abgesichert, Unbefugte fernhalten, Notfallplan griffbereit,
  • Geräteprüfung durchführen: Sind alle Schläuche, Düsen, Filter und Armaturen dicht und funktionsfähig? Kalibrierung kontrollieren,
  • Witterungsbedingungen prüfen: Wind ≤ 5 Meter pro Sekunde, Temperatur < 25 Grad Celsius, Luftfeuchtigkeit > 30 Prozent und keine Gewittergefahr,
  • Erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) auf Zustand und Vollständigkeit prüfen: Handschuhe (EN 374), Schutzanzug (DIN 32781 oder ISO 27065), Schutzbrille (EN 166), festes Schuhwerk, ggf. Atemschutz (EN 149 / EN 14387),
  • Etikett und Gebrauchsanleitung lesen: Aufwandmenge, Anwendungsbestimmungen, Wartezeiten und Auflagen prüfen/beachten,
  • Befüllplatz vorbereiten: Flüssigkeitsdichte Fläche, Rückflusssicherung, Auffangwanne, Reinigungsmöglichkeit, Erste-Hilfe-Kasten.

Während der Anwendung

  • Abstandsauflagen einhalten: Gewässer, Saumbiotope, Nachbarflächen,
  • Driftminderung beachten: Passende Düsenwahl, Fahrgeschwindigkeit und Gestängehöhe anpassen,
  • PSA tragen, bei Zwischenreparaturen Einmalschutz nutzen,
  • Geräte auf Dichtheit im Einsatz beobachten und bei Leckage sofort stoppen,
  • Kommunikationsmöglichkeit vorhanden (Mobiltelefon oder Funk) für Notfälle.

Nach der Anwendung

  • Gerät reinigen: Restmengen im Tank auf Anwendungsfläche, Biofilter oder Biobett entsorgen,
  • PSA fachgerecht reinigen oder entsorgen,
  • Arbeitsplatz und kontaminierte Flächen reinigen,
  • Dokumentation auf Vollständigkeit prüfen: Datum, Kultur, PSM, Aufwandmenge, Anwendername, Fläche.