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Ein betriebliches Management der persönlichen Schutzausrüstung ist eine wesentliche Grundlage für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und anderen Gefahrstoffen. Bereits bei der Beschaffung sollte darauf geachtet werden, ausschließlich geprüfte PSA-Produkte zu erwerben, die eine dokumentierte Normkonformität aufweisen, wie etwa die Einhaltung der einschlägigen europäischen Normen (z. B. EN 14605, DIN 32781, EN 374). Diese Nachweise sind im Betrieb zu archivieren, um bei behördlichen Kontrollen oder internen Audits die Qualität und Eignung der Ausrüstung belegen zu können.
Die PSA sollte unter optimalen Bedingungen gelagert werden, also an einem trockenen, lichtgeschützten und staubfreien Ort. Das verhindert eine schnelle Materialalterung und einen Funktionsverlust. Für Atemschutzfilter gilt: Sie sollten originalverpackt bleiben, bis sie tatsächlich benötigt werden. Bereits geöffnete Verpackungen können die Schutzwirkung durch Feuchtigkeitsaufnahme oder Kontamination beeinträchtigen.
Außerdem ist die betriebliche Organisation sämtlicher Vorgänge im Zusammenhang mit der PSA von großer Bedeutung. Dazu gehören die Ausgabe der PSA an Beschäftigte, Angaben zur individuellen Nutzung, Reinigung und Wartung sowie festgelegte Austausch- oder Erneuerungszyklen. Diese Aufzeichnungen dienen nicht nur der internen Organisation, sondern auch dem Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder Unfallversicherungsträgern und dokumentieren, dass der Betrieb seiner Fürsorgepflicht nachkommt.
Zudem ist es wichtig, dass die Beschäftigten regelmäßig eine Sicherheitsunterweisung erhalten, wie sie ihre PSA korrekt auswählen, handhaben, reinigen und fachgerecht entsorgen. Solche Schulungen sollten mindestens einmal jährlich stattfinden und bei Neueinstellungen oder nach Änderungen in den Arbeitsverfahren wiederholt werden. Dabei sind sowohl theoretische Inhalte als auch praktische Übungen zu vermitteln, beispielsweise wie die Schutzanzüge richtig an- und ausgezogen werden oder wie die Filter von Atemschutzmasken sicher gewechselt werden können.
Darüber hinaus muss die PSA-Ausstattung des Betriebs in festgelegten Intervallen auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Defekte, verschlissene oder abgelaufene Teile sind umgehend auszutauschen. Nur durch ein sorgfältig dokumentiertes Management kann sichergestellt werden, dass die PSA im Ernstfall zuverlässig schützt und alle gesetzlichen sowie berufsgenossenschaftlichen Anforderungen erfüllt.
Vor Beginn der Arbeit
Während der Anwendung
Nach der Anwendung