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Im Bereich des Atemschutzes wird im Pflanzenschutz zwischen Partikelfiltern und Gas- oder Kombinationsfiltern unterschieden. Die Wahl des Atemschutzes richtet sich nach der Art des Präparats, der Applikationsmethode und den Wirkstoffeigenschaften.
Atemschutz ist nur dann wirksam, wenn Maskentyp und Filter für die konkrete Gefährdung geeignet sind. Welche Atemschutzausrüstung erforderlich ist, muss aus den produktbezogenen Anwendungsbestimmungen beziehungsweise der Kennzeichnung und aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.
Bei flüchtigen Substanzen oder Präparaten, die Lösungsmittel enthalten, sind Gas- oder Kombinationsfilter nach EN 14387 erforderlich. Die Filterauswahl richtet sich nach dem chemischen Gefahrenprofil des Wirkstoffs. Es gibt vier verschiedene Filtertypen:
Die Wahl der Maskenart hängt außerdem vom Gefährdungsgrad und der Expositionsdauer ab. Halbmasken nach EN 140 eignen sich für viele Feldarbeiten, bei denen nur eine begrenzte Exposition zu erwarten ist. Vollmasken nach EN 136 hingegen bieten zusätzlichen Schutz für Augen und Gesicht und kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn eine hohe Exposition, Arbeiten in geschlossenen Räumen oder der Umgang mit stark reizenden Stoffen gegeben ist. Atemschutzgeräte können nur dann ihre volle Schutzwirkung entfalten, wenn sie korrekt sitzen und luftdicht abschließen. Eine Passformprüfung (Fit-Test) sollte regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere, wenn sich Gesichtsform oder Bartwuchs ändern.
Filter müssen regelmäßig nach Herstellerangaben und einem festgelegten Wechselplan gewechselt werden. Geruch oder Geschmack sind kein verlässliches Wechselkriterium. Zu beachten ist, dass Partikelfilter nicht durchfeuchtet werden dürfen, da dies ihre Filterleistung drastisch reduziert. Außerdem sind bereits genutzte Gasfilter zwischen Nutzungen in luftdicht verschlossenen Behältern zu lagern, um eine Sättigung durch Umgebungsdämpfe zu vermeiden. Dichtsitz und Kompatibilität mit Augen- und Gesichtsschutz sind vor dem Einsatz zu prüfen. Filtergeräte schützen nicht in sauerstoffarmer Atmosphäre oder bei ungeeigneten beziehungsweise unbekannten Schadstoffkonzentrationen.