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Transport Kapitel 7.2

Der Transport von Pflanzenschutzmitteln unterliegt besonderen Sicherheitsvorgaben. Bereits kleinste Mengen können bei Unfällen oder Leckagen erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt darstellen. Umso wichtiger ist es, auch bei innerbetrieblichen Fahrten und Kurzstrecken die gesetzlichen Vorgaben und Grundregeln einzuhalten.

Nur in verschlossenen Originalgebinden

Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich in unbeschädigten, verschlossenen Originalverpackungen transportiert werden. Das Umfüllen oder der Transport in offenen oder improvisierten Behältern (zum Beispiel Eimer, Kanister ohne Deckel) ist verboten und gefährlich. Gebinde müssen standsicher und auslaufsicher verladen werden, beispielsweise in Transportboxen oder Auffangwannen.

Trennung von Personen und Lebensmitteln

Pflanzenschutzmittel sollten nicht im selben Raum wie Personen oder Lebensmittel transportiert werden. In PKW, Kombis oder Traktoren mit geschlossener Fahrerkabine sollten sie nur im Kofferraum oder in verschlossenen Transportbehältern befördert werden. Ideal ist ein separater, belüfteter Laderaum oder ein außen befestigter Transportkasten.

Notrufnummern und Begleitpapiere

Während des Transports müssen wichtige Notfallinformationen mitgeführt werden – dazu zählen:

  • Notrufnummern (zum Beispiel Giftnotrufzentralen),
  • ggf. das Sicherheitsdatenblatt (SDB) der transportierten Mittel,
  • bei gewerblichen Transporten: Beförderungsdokumente gemäß Gefahrgutrecht.
KI-generiertes Bild. Dienst als Skizze und fachliche Prüfung steht noch aus.