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Die sorgfältige Reinigung nach jeder Anwendung ist ein wesentlicher Bestandteil des sicheren Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln. Sie verhindert die Verschleppung von Wirkstoffen und trägt dazu bei, die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Geräte langfristig zu erhalten. Eine fachgerechte Reinigung sollte daher unmittelbar nach jedem Einsatz erfolgen und nach den geltenden Vorgaben durchgeführt werden.
Reinigung von Geräten und Behältnissen
Nach jedem Einsatz müssen Spritzgeräte sofort von innen und außen gereinigt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Anwendende bei der Reinigung der Pflanzenschutzgeräte die gleiche Schutzausrüstung wie bei der Ausbringung der Spritzmittelflüssigkeit trägt.
Kontinuierliche Innenreinigung
Beim Ansetzen sollte das Volumen entsprechend der zu behandelnden Fläche kalkuliert werden. Eventuelle Restmengen der Spritzbrühe sollten möglichst vollständig ausgebracht werden. Anschließend erfolgt eine Reinigung des Geräts mit sauberem Wasser. Diese Spülflüssigkeit kann auf der behandelten Fläche ausgebracht werden.
Außenreinigung
Alle Oberflächen, insbesondere Düsen, Filter, Gestänge und Bedienelemente, müssen von Rückständen befreit werden. Dies verhindert Verschleppung von Wirkstoffen und schützt den Anwendenden bei Wartung oder Lagerung.
Reinigung der Kanister
Leere Originalgebinde müssen mit Wasser ausgespült werden. Das Spülwasser wird vollständig dem Spritztank zugeführt. Danach dürfen die Kanister in den Rücknahmesystemen (zum Beispiel PAMIRA) entsorgt werden.
Reinigung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
Stiefel werden unmittelbar nach dem Einsatz unter fließendem Wasser abgespült. Dabei ist es wichtig, Schutzhandschuhe zu tragen, um einen direkten Hautkontakt mit möglichen Pflanzenschutzmittelresten im Waschwasser zu vermeiden. Der Einsatz von Reinigungsmitteln sollte immer gemäß den Herstellerangaben erfolgen, um eine eventuelle Beschädigung des Materials zu vermeiden.
Schutzhandschuhe sollten nach jedem Ansetzen von Spritzbrühe sowie am Ende eines Arbeitstages sorgfältig unter fließendem Wasser abgespült werden. Beim Ausziehen der Handschuhe ist besondere Vorsicht geboten, um Hautkontakt mit möglicherweise kontaminierten Außenseiten zu vermeiden. Nach dem Ausziehen sollten die Handschuhe stets an der Innenseite gehalten werden. So wird ein Kontakt mit Pflanzenschutzmittelresten zuverlässig vermieden.
Wiederverwendbare Schutzkleidung, die beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln getragen wurde, sollte nach jedem Arbeitstag gereinigt werden. Sie ist grundsätzlich getrennt von Alltagskleidung aufzubewahren und zu waschen, um eine Verschleppung von Rückständen zu vermeiden. Die Schutzkleidung gehört am Ende des Tages in die Wäsche und sollte nicht mehrmals verwendet werden. Dabei ist unbedingt die Reinigungsanleitung des Herstellers zu beachten. Für einige Kleidungsstücke gelten besondere Pflegehinweise, um ihre Schutzwirkung wie beispielsweise die Undurchlässigkeit für Spritznebel dauerhaft zu gewährleisten.
Schutzmasken sollten nach dem Einsatz mit einem feuchten Tuch gereinigt werden, wobei darauf zu achten ist, dass eingebaute Filterelemente keinesfalls nass werden. Diese Filter sind gemäß den Herstellerangaben regelmäßig auszutauschen. Sollte keine genaue Angabe zur Lebensdauer vorliegen, empfiehlt sich ein Wechsel spätestens dann, wenn das Atmen spürbar schwerer fällt oder beim Tragen Geruchs- oder Geschmackswahrnehmungen von Pflanzenschutzmitteln auftreten.
Schutzbrillen und Gesichtshauben mit integriertem Visier können hingegen unter fließendem Wasser gereinigt werden. Hierbei ist die Verwendung eines milden Reinigungsmittels erlaubt, sofern dieses die Sichtscheiben oder Dichtungen nicht angreift.
Stark kontaminierte oder beschädigte Ausrüstung muss ersetzt werden.
Nach der Reinigung sind alle Teile gut zu trocknen und sicher aufzubewahren, um Beschädigungen oder Verunreinigungen zu vermeiden. Nur eine regelmäßig gepflegte Ausrüstung gewährleistet langfristig einen wirksamen Schutz bei der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln.
Umgang mit Waschwasser: Rückführung oder biologische Behandlung
Rückstände aus der Reinigung von Pflanzenschutzgeräten können Wirkstoffe enthalten. Grundsätzlich sollte das anfallende Waschwasser, wann immer möglich, in den Spritztank zurückgeführt und anschließend auf der behandelten Fläche ausgebracht werden. Eine Reinigung auf befestigten Flächen ist nur zulässig, wenn eine flüssigkeitsdichte Auffangfläche mit Gefälle vorhanden ist, das Wasser in einem geeigneten Sammeltank aufgefangen wird und anschließend über ein biologisches Abbausystem, wie etwa ein Biobett oder einen Biofilter, nachbehandelt wird. Diese Maßnahmen verhindern, dass Pflanzenschutzmittelreste in die Umwelt und insbesondere in Gewässer gelangen. Diese Anlagen arbeiten mit einem Gemisch aus Stroh, Erde und Kompost und bauen Pflanzenschutzmittel biologisch ab.
Hinweis: Anlagen, bei denen keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist, können genehmigungsfrei nach § 62 WHG betrieben werden, wenn sie den aktuellen technischen Regeln entsprechen.