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Das durchschnittliche Einkommen deutscher Landwirtinnen und Landwirte lag im Wirtschaftsjahr 2024/25 bei rund 46.800 Euro pro Arbeitskraft (AK), angegeben als Gewinn plus Personalaufwand. Im Vergleich zum Vorjahr ist es um 0,4 Prozent gesunken, lag aber dennoch über dem Durchschnitt der vorausgegangenen fünf Jahre. Das zeigen die Ergebnisse aus den Buchführungsanalysen des Testbetriebsnetzes Landwirtschaft, die das Bundeslandwirtschaftsministerium Ende Juli 2026 veröffentlicht hat.
Hinter dem Durchschnitt verbergen sich allerdings erhebliche Unterschiede: Je nach Rechts- und Bewirtschaftungsform, Betriebsform und Region fällt das Einkommen deutlich höher oder niedriger aus.
Um die wirtschaftliche Situation unterschiedlich organisierter Betriebe miteinander vergleichen zu können, wird die Kennzahl „Gewinn plus Personalaufwand“ verwendet (bei juristischen Personen „Jahresüberschuss vor Steuern plus Personalaufwand“). Um darüber hinaus auch ungleiche Anteile der nicht entlohnten Familienarbeitskräfte berücksichtigen zu können, wird dieser Wert noch auf die Arbeitskraft umgerechnet.
Der Grund: Bei Betrieben juristischer Personen werden die Lohnkosten für die Beschäftigten bereits bei der Gewinnermittlung berücksichtigt. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden dagegen nur die Löhne für Fremdarbeitskräfte als Aufwand erfasst. Die Arbeitsleistung der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie ihrer mitarbeitenden Familienangehörigen muss aus dem Gewinn finanziert werden.
Interessant ist auch ein Blick auf die Betriebsform der Haupterwerbsbetriebe: Handelt es sich um einen Acker-, Gartenbau-, Milchvieh-, Veredlungs- oder Gemischtbetrieb? Die Einkommen variieren zwischen den Betriebsformen und Jahren teils erheblich. Verantwortlich dafür sind Schwankungen in den Marktpreisen und Erzeugungsmengen.
Im Wirtschaftsjahr 2024/25 erzielten Milchbetriebe mit 65.160 Euro je AK das höchste Einkommen. Gegenüber dem Vorjahr stieg es um 41,6 Prozent. Ausschlaggebend waren vor allem gestiegene Erlöse aus der Milchproduktion.
Auf Platz zwei folgten die Veredlungsbetriebe mit 60.203 Euro je AK. Geringere Erlöse für Schweine verschlechterten das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich. Die Einkommensschwankungen sind in dieser Betriebsform besonders groß: 2023/24 lag das Einkommen bei knapp 87.000 Euro je AK, drei Jahre zuvor dagegen bei nur gut 27.000 Euro.
Ackerbaubetriebe erzielten 2024/25 durchschnittlich 47.058 Euro je AK. Damit sank ihr Einkommen das zweite Jahr in Folge. Ein Grund waren rückläufige Erlöse für Getreide, Mais, Ölpflanzen und Zuckerrüben.
Bei den Gartenbaubetrieben blieb das Einkommen mit 43.871 Euro je AK relativ stabil. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Produktionsschwerpunkten: Im Gemüsebau stieg das Einkommen auf 50.905 Euro je AK, nachdem es im Vorjahr 42.524 Euro betragen hatte. Im Zierpflanzenbau sank es von 47.965 auf 46.941 Euro je AK, bei den Baumschulbetrieben von 37.144 auf 36.448 Euro.
Das Schlusslicht bildeten 2024/25 die Gemischtbetriebe mit 38.494 Euro je AK. Ihr Einkommen sank gegenüber dem Vorjahr um 13,8 Prozent.
Auch zwischen den Bundesländern gibt es große Einkommensunterschiede. Maßgeblich dafür sind unter anderem die regionale Verteilung der Betriebsformen und Betriebsgrößen sowie unterschiedliche natürliche Ertragsbedingungen wie Bodengüte und Klima.
Die höchsten durchschnittlichen Einkommen der Haupterwerbsbetriebe wurden 2024/25 in folgenden Ländern erzielt:
Am niedrigsten waren die Einkommen in:
Wie bereits in den drei Vorjahren erzielten konventionell wirtschaftende Haupterwerbsbetriebe 2024/25 im Durchschnitt ein höheres Einkommen als Ökobetriebe. Ohne Gartenbau- und Dauerkulturbetriebe lag das durchschnittliche Einkommen von
Das Einkommen der Ökobetriebe lag damit zwar unter dem der konventionellen Betriebe, erreichte aber einen neuen Höchstwert. Insgesamt profitierten Ökobetriebe im Wirtschaftsjahr 2024/25 von einer stabileren Marktentwicklung als vergleichbare konventionell wirtschaftende Haupterwerbsbetriebe.
Direktzahlungen und Zuschüsse spielen weiterhin eine wichtige Rolle für die Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe. Über alle Rechts- und Bewirtschaftungsformen hinweg machten sie im Wirtschaftsjahr 2024/25 37,3 Prozent des Einkommens aus. Zum Vergleich: 2021/22 lag der Anteil noch bei knapp 50 Prozent.
Bei Haupterwerbsbetrieben lag der Anteil bei 31,4 Prozent, bei juristischen Personen bei rund 42,5 Prozent. Bei Klein- und Nebenerwerbsbetrieben überstiegen Direktzahlungen und Zuschüsse mit 128,4 Prozent sogar das selbsterwirtschaftete Einkommen. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Inhaberinnen und Inhaber von Nebenerwerbsbetrieben ihr Einkommen überwiegend außerhalb der Landwirtschaft erzielen.
Zu den Direktzahlungen und Zuschüssen zählen insbesondere die Direktzahlungen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Hinzu kommen die aus dem Bundeshaushalt finanzierte Agrardieselvergütung, sowie die von Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gewährten Zuschüsse für beispielsweise einzelbetriebliche Investitionen, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder Zahlungen aus Agrarumweltmaßnahmen. Die Beitragszuschüsse zur betrieblichen Unfallversicherung fallen nicht als betriebliche Einnahmen an, vermindern aber die Aufwendungen für Betriebsversicherungen.
Haupterwerb: Die wirtschaftlich bedeutendste Gruppe im landwirtschaftlichen Sektor sind Haupterwerbsbetriebe der Rechtsformen Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Sie haben einen Standard-Output von mehr als 50.000 Euro und mindestens eine Voll-Arbeitskraft. Mit durchschnittlich 2,2 Arbeitskräften (darunter 1,4 nicht entlohnte (Familien-)Arbeitskräfte) bewirtschaften Haupterwerbsbetriebe im Durchschnitt gut 87,8 Hektar landwirtschaftliche Fläche.
Klein- und Nebenerwerb: Diese Betriebe der Rechtsformen Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Standard-Output von weniger als 50.000 Euro oder weniger als eine Arbeitskraft. Mit durchschnittlich 0,9 Arbeitskräften (darunter 0,8 nicht entlohnte (Familien-)Arbeitskräfte) bewirtschaften sie im Durchschnitt 35,1 Hektar.
Betriebe juristischer Personen: Betriebe in der Hand juristischer Personen haben vor allem in den ostdeutschen Bundesländern Bedeutung und werden daher auch nur dort erfasst. Mit durchschnittlich 15,4 Arbeitskräften (darunter 0,1 nicht entlohnte (Familien-)Arbeitskräfte) bewirtschaften diese im Schnitt 982,1 Hektar landwirtschaftliche Fläche.
Die Daten dieses Artikels stammen aus den Broschüren Die wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe – Buchführungsergebnisse der Testbetriebe verschiedener Jahrgänge. Dort finden Sie weitere Details zur Einkommensentwicklung und -verwendung der deutschen Landwirtschaft.