Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite nur notwendige Cookies gesetzt. Details in unserer Datenschutzerklärung.
Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite
Trotz sorgfältiger Anwendung und guter fachlicher Praxis können im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln unvorhergesehene Zwischenfälle oder Unfälle auftreten. Dazu zählen Leckagen, Auslaufen von Mitteln, Kontakt mit gefährlichen Substanzen oder Brände in Lagerräumen. Solche Situationen bergen nicht nur ein Risiko für die Gesundheit von Menschen, sondern insbesondere auch für Gewässer, Boden oder Luft. Deshalb ist es wichtig, im Betrieb klare Abläufe, Zuständigkeiten und Sofortmaßnahmen für Schadensfälle festzulegen. Eine gute Vorbereitung etwa in Form eines Havarieplans, der regelmäßigen Schulung von Mitarbeiter sowie einer vollständigen Notfallausrüstung kann dazu beitragen, Schäden zu minimieren.
Auf öffentlichen Straßen und im Verkehrsraum steht zunächst die Sicherung der Unfallstelle im Vordergrund, um weitere Gefahren zu vermeiden. Gleichzeitig müssen verletzte Personen versorgt und bei Bedarf der Notruf 112 verständigt werden.
Läuft Pflanzenschutzmittel aus, muss zunächst der Eigenschutz beachtet werden. Personen sollen sich keiner vermeidbaren Exposition aussetzen und erforderliche persönliche Schutzausrüstung verwenden. Soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist, sollte verhindert werden, dass das Mittel in Kanalisation, Oberflächengewässer, Gräben oder andere sensible Bereiche gelangt.
Ob Feuerwehr beziehungsweise Rettungsdienst verständigt werden müssen, hängt von Ausmaß und Gefährdung der Situation ab. Bei größeren oder nicht beherrschbaren Freisetzungen, Brand, Personengefährdung, Verkehrsunfällen mit Gefahrensituation oder einer drohenden erheblichen Umweltgefährdung ist der Notruf 112 zu wählen. Eine generelle Pflicht, bei jeder noch so kleinen Leckage zusätzlich den Hersteller des Pflanzenschutzmittels zu verständigen, besteht nicht. Für produktbezogene Informationen können Kennzeichnung, Gebrauchsanleitung und Sicherheitsdatenblatt sowie gegebenenfalls Herstellerinformationen herangezogen werden.
Wenn es gefahrlos möglich ist, sollten Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, um das Eindringen der Stoffe in die Umwelt zu verhindern. Welche Maßnahmen geeignet sind, hängt von Ort, Menge und Produkt ab. Insbesondere ist ein Eintrag in Kanalisation und Gewässer zu verhindern. Verschüttetes Mittel darf nur mit geeigneten Mitteln aufgenommen beziehungsweise zurückgehalten werden; die Hinweise des Sicherheitsdatenblatts und des betrieblichen Notfallplans sind zu beachten.
Für Betriebsstörungen an Anlagen, die der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) unterliegen, gelten zusätzlich die Vorgaben des § 24 AwSV. Danach sind unverzüglich Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Besteht der Verdacht, dass wassergefährdende Stoffe in einer nicht nur unerheblichen Menge ausgetreten sind und eine Gefährdung eines Gewässers oder einer Abwasseranlage nicht ausgeschlossen werden kann, ist unverzüglich die zuständige Behörde zu benachrichtigen.
Kommt es zu einem Unfall auf dem Feld, gelten ähnliche Grundsätze. Auch hier stehen Eigenschutz, die Versorgung verletzter Personen und die Vermeidung einer weiteren Ausbreitung im Vordergrund. Bei einer größeren oder nicht sicher beherrschbaren Freisetzung, bei Personengefährdung oder wenn ein erheblicher Eintrag in Gewässer beziehungsweise andere sensible Umweltbereiche droht, ist die Situation über 112 beziehungsweise die nach dem betrieblichen Notfallplan zuständigen Stellen zu eskalieren.
Gesundheitliche Beschwerden erkennen
Kommt es zu einem direkten Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln, ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend, um gesundheitliche Schäden zu minimieren.
Treten deutliche Beschwerden oder Hinweise auf eine mögliche Vergiftung auf, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die betroffene Person aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Bei schweren oder möglicherweise lebensbedrohlichen Symptomen, insbesondere Bewusstseinsstörungen, Krampfanfällen, ausgeprägter Atemnot oder fehlender normaler Atmung, ist sofort der Notruf 112 zu wählen. Bei einem Vergiftungsverdacht ohne akute Lebensgefahr sollte frühzeitig ein Giftinformationszentrum kontaktiert werden. Die Giftinformationszentren beraten anhand des konkreten Produkts, der aufgenommenen Menge, des Expositionsweges und der Symptome zu den weiteren Maßnahmen.
Mögliche Symptome einer akuten Vergiftung:
Übermäßige Müdigkeit oder Muskelerschlaffung,
Gleichgewichtsstörungen, Schwindel,
Muskelzittern, Krämpfe, Kopfschmerzen,
Eingeschränktes Sehvermögen,
Atembeschwerden, Luftnot, Brustschmerzen,
Übelkeit, Erbrechen, Magenschmerzen, Durchfall,
Starker Speichelfluss,
Hautreizungen, Juckreiz, Tränenbildung oder Brennen der Augen.
Hautkontakt
Bei Hautkontakt mit Pflanzenschutzmitteln ist die betroffene Stelle umgehend gründlich mit viel, möglichst fließendem Wasser, zu spülen. Dabei sollte kein Reiben erfolgen. Kleidung, die mit dem Mittel kontaminiert ist, muss sofort ausgezogen werden.
Weitere Maßnahmen richten sich nach den Erste-Hilfe-Hinweisen des konkreten Produktes. Bei Beschwerden, großflächiger Kontamination oder Unsicherheit über die Gefährdung sollte medizinischer beziehungsweise toxikologischer Rat eingeholt werden. Helfende Personen müssen dabei auf ihren Eigenschutz achten und den Kontakt mit kontaminierter Kleidung oder Haut vermeiden.
Augenkontakt
Wenn Pflanzenschutzmittel ins Auge gelangen, ist unverzüglich eine gründliche Spülung erforderlich. Das Auge sollte bei geöffneter Lidspalte mindestens zehn bis fünfzehn Minuten lang mit reichlich klarem, lauwarmem Wasser gespült werden, am besten unter einem Wasserhahn oder mit einer Augendusche. Dabei ist darauf zu achten, dass das Wasser von außen von der Nase weg in das Auge läuft, um eine Kontamination des anderen Auges zu vermeiden. Kontaktlinsen sollten möglichst frühzeitig entfernt werden, um eine vollständige Reinigung zu ermöglichen. Augenwaschflaschen eignen sich nur als Erstmaßnahme, wenn kein fließendes Wasser zur Verfügung steht, etwa auf dem Feld. Sie ersetzen keine vollständige Augenspülung mit fließendem Wasser. Nach der Spülung ist in jedem Fall unverzüglich ärztlicher Rat einzuholen, insbesondere, wenn Reizungen, Schmerzen oder Sehstörungen bestehen bleiben.
Einatmen von Sprühnebel oder Dämpfen
Wird Pflanzenschutzmittel in Form von Nebel, Sprühnebel oder Dämpfen eingeatmet, ist die betroffene Person sofort an die frische Luft zu bringen. Enge Kleidung sowie Atemschutzmasken sollten gelockert oder abgenommen werden, um die Atmung zu erleichtern. Die Person sollte sich hinsetzen, sich ruhig verhalten und gleichmäßig atmen. Bei Beschwerden wie Husten, Atemnot oder Reizungen der Atemwege ist sofort medizinische Hilfe zu rufen. Auch ohne sichtbare Symptome ist eine ärztliche Abklärung ratsam, da sich Atemwegsprobleme verzögert entwickeln können.
Verschlucken
Wird ein Pflanzenschutzmittel oder ein damit kontaminierter Gegenstand verschluckt, darf unter keinen Umständen Erbrechen ausgelöst werden, da dies insbesondere bei ätzenden oder schäumenden Substanzen zu zusätzlichen gesundheitlichen Schäden führen kann. Ist die betroffene Person bei Bewusstsein, sollte zunächst der Mund gründlich mit klarem Wasser ausgespült werden. Anschließend können einige Schlucke Wasser getrunken werden, jedoch keine Milch, Säfte oder andere Getränke, da diese die Wirkung des aufgenommenen Mittels möglicherweise verstärken oder verändern könnten.
Bewusstsein und Atmung prüfen
Die betroffene Person ansprechen und Reaktion prüfen. Anschließend prüfen, ob eine normale Atmung vorhanden ist.
Hilfe und Notruf
Reagiert die Person nicht und ist keine normale Atmung vorhanden, sofort 112 verständigen beziehungsweise eine andere Person mit dem Notruf beauftragen. Wenn ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) verfügbar ist, soll dieser geholt und entsprechend seinen Sprach- beziehungsweise Bildanweisungen eingesetzt werden.
Wiederbelebung beginnen
Die ABC-Maßnahmen sind grundlegende Sofortmaßnahmen zur Wiederbelebung bei schweren Notfällen wie Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Zusätzlich muss im Falle der Bewusstlosigkeit und fehlender normaler Atmung unverzüglich der Notruf abgesetzt werden.
Sie folgen einer festen Reihenfolge
A – Airway (Atemwege freimachen):
Überprüfen, ob die Atemwege frei sind. Den Kopf vorsichtig überstrecken, Mund und Rachen auf Fremdkörper oder Erbrochenes kontrollieren.
B – Breathing (Beatmen):
Wenn keine oder keine normale Atmung vorhanden ist, zwei Atemspenden durchführen. Dabei den Kopf überstrecken und die Nase verschließen.
C – Circulation (Herzdruckmassage):
Ist kein Puls tastbar oder keine Atmung erkennbar, sofort mit der Herzdruckmassage beginnen: 30 Mal drücken (100 bis 120 pro Minute) – 2 Mal beatmen – im Wechsel fortfahren, bis professionelle Hilfe eintrifft.
Ist eine normale Atmung vorhanden, die Person aber bewusstlos, ist sie entsprechend der Erste-Hilfe-Ausbildung in die stabile Seitenlage zu bringen und bis zum Eintreffen professioneller Hilfe zu überwachen.
Bei schweren Symptomen, Bewusstlosigkeit, Atemnot, Krampfanfällen oder anderer akuter Lebensgefahr ist sofort die 112 zu rufen. Bei Vergiftungsverdacht ohne akute Lebensgefahr ist ein Giftinformationszentrum (GIZ) eine zentrale Anlaufstelle. In Deutschland sind mehrere Giftinformationszentren rund um die Uhr erreichbar. Das Fachpersonal gibt qualifizierte Auskunft über Vergiftungen und notwendige Gegenmaßnahmen. Dabei ist es besonders wichtig, dem medizinischen Personal alle relevanten Informationen bereitzustellen. Dazu zählen:
Produktname und Handelsbezeichnung des Pflanzenschutzmittels,
Zulassungsnummer und ggf. Hersteller,
Art und Umfang der Exposition (zum Beispiel Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken),
Zeitpunkt des Unfalls und erste Reaktionen des Betroffenen,
Angaben zu Alter, Gewicht und Gesundheitszustand der betroffenen Person,
Produktetikett und Sicherheitsdatenblatt bereithalten.
Das Etikett des Pflanzenschutzmittels enthält wichtige Hinweise zur Toxizität, zur Einstufung gemäß Gefahrstoffrecht sowie zu Sofortmaßnahmen im Notfall. Auch das Sicherheitsdatenblatt (SDB) liefert medizinisch relevante Informationen für den Notfall. Beide Dokumente sollten daher im Betrieb jederzeit zugänglich sein und im Falle eines Notrufs sofort zur Verfügung stehen.
Eine Liste aller GIZ in Deutschland mit Telefonnummern gibt es hier.