Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Sofortmaßnahmen bei Kontakt Kapitel 8.1

Trotz sorgfältiger Anwendung und guter fachlicher Praxis können im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln unvorhergesehene Zwischenfälle oder Unfälle auftreten. Dazu zählen Leckagen, Auslaufen von Mitteln, Kontakt mit gefährlichen Substanzen oder Brände in Lagerräumen. Solche Situationen bergen nicht nur ein Risiko für die Gesundheit von Menschen, sondern insbesondere auch für Gewässer, Boden oder Luft. Deshalb ist es wichtig, im Betrieb klare Abläufe, Zuständigkeiten und Sofortmaßnahmen für Schadensfälle festzulegen. Eine gute Vorbereitung etwa in Form eines Havarieplans, der regelmäßigen Schulung von Mitarbeiter sowie einer vollständigen Notfallausrüstung kann dazu beitragen, Schäden zu minimieren.

Auf öffentlichen Straßen und im Verkehrsraum steht zunächst die Sicherung der Unfallstelle im Vordergrund, um weitere Gefahren zu vermeiden. Gleichzeitig müssen verletzte Personen versorgt und unverzüglich ein Notruf abgesetzt werden. Läuft Spritzmittel aus, ist umgehend die Feuerwehr zu rufen und zusätzlich der Pflanzenschutzmittelhersteller zu informieren. Wenn es gefahrlos möglich ist, sollten sofort Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden, um das Eindringen der Stoffe in die Umwelt zu verhindern. Dazu gehört beispielsweise, Öffnungen zur Kanalisation oder Gräben abzudecken, etwa mit Grassoden, oder einen provisorischen Erdwall zu errichten.

Kommt es zu einem Unfall auf dem Feld, gelten ähnliche Grundsätze. Auch hier sind zunächst die Feuerwehr sowie der Hersteller des eingesetzten Pflanzenschutzmittels zu informieren. Ebenso müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden, um den Eintrag in Gewässer oder Gräben zu verhindern. Dies kann ebenfalls durch das Anlegen von Erdwällen oder durch das Abdecken mit Grassoden geschehen. Auf diese Weise lassen sich mögliche Schäden begrenzen, bis die Einsatzkräfte eintreffen.

Kommt es zu einem direkten Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln, ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend, um gesundheitliche Schäden zu minimieren. Tritt eines der folgenden Anzeichen auf, sind die Arbeiten sofort einzustellen und ärztliche Hilfe muss umgehend in Anspruch genommen werden.

Mögliche Symptome einer akuten Vergiftung:

  • Übermäßige Müdigkeit oder Muskelerschlaffung,

  • Gleichgewichtsstörungen, Schwindel,

  • Muskelzittern, Krämpfe, Kopfschmerzen,

  • Eingeschränktes Sehvermögen,

  • Atembeschwerden, Luftnot, Brustschmerzen,

  • Übelkeit, Erbrechen, Magenschmerzen, Durchfall,

  • Starker Speichelfluss,

  • Hautreizungen, Juckreiz, Tränenbildung oder Brennen der Augen.

Sofortmaßnahmen nach Kontaktart

Hautkontakt

Bei Hautkontakt mit Pflanzenschutzmitteln ist die betroffene Stelle umgehend gründlich mit viel, möglichst fließendem Wasser, zu spülen. Dabei sollte kein Reiben erfolgen. Kleidung, die mit dem Mittel kontaminiert ist, muss sofort ausgezogen werden.

Augenkontakt

Wenn Pflanzenschutzmittel ins Auge gelangen, ist unverzüglich eine gründliche Spülung erforderlich. Das Auge sollte bei geöffneter Lidspalte mindestens zehn bis fünfzehn Minuten lang mit reichlich klarem, lauwarmem Wasser gespült werden, am besten unter einem Wasserhahn oder mit einer Augendusche. Dabei ist darauf zu achten, dass das Wasser von außen von der Nase  weg in das Auge läuft, um eine Kontamination des anderen Auges zu vermeiden. Kontaktlinsen sollten möglichst frühzeitig entfernt werden, um eine vollständige Reinigung zu ermöglichen. Augenwaschflaschen eignen sich nur als Erstmaßnahme, wenn kein fließendes Wasser zur Verfügung steht, etwa auf dem Feld. Sie ersetzen keine vollständige Augenspülung mit fließendem Wasser. Nach der Spülung ist in jedem Fall unverzüglich ärztlicher Rat einzuholen, insbesondere, wenn Reizungen, Schmerzen oder Sehstörungen bestehen bleiben.

Einatmen von Sprühnebel oder Dämpfen

Wird Pflanzenschutzmittel in Form von Nebel, Sprühnebel oder Dämpfen eingeatmet, ist die betroffene Person sofort an die frische Luft zu bringen. Enge Kleidung sowie Atemschutzmasken sollten gelockert oder abgenommen werden, um die Atmung zu erleichtern. Die Person sollte sich hinsetzen, sich ruhig verhalten und gleichmäßig atmen. Bei Beschwerden wie Husten, Atemnot oder Reizungen der Atemwege ist sofort medizinische Hilfe zu rufen. Auch ohne sichtbare Symptome ist eine ärztliche Abklärung ratsam, da sich Atemwegsprobleme verzögert entwickeln können.

Verschlucken

Wird ein Pflanzenschutzmittel oder ein damit kontaminierter Gegenstand verschluckt, darf unter keinen Umständen Erbrechen ausgelöst werden, da dies insbesondere bei ätzenden oder schäumenden Substanzen zu zusätzlichen gesundheitlichen Schäden führen kann. Ist die betroffene Person bei Bewusstsein, sollte zunächst der Mund gründlich mit klarem Wasser ausgespült werden. Anschließend können einige Schlucke Wasser getrunken werden, jedoch keine Milch, Säfte oder andere Getränke, da diese die Wirkung des aufgenommenen Mittels möglicherweise verstärken oder verändern könnten.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen: ABC-Regel

Die ABC-Maßnahmen sind grundlegende Sofortmaßnahmen zur Wiederbelebung bei schweren Notfällen wie Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder einem Herz-Kreislauf-Stillstand.

Sie folgen einer festen Reihenfolge

A – Airway (Atemwege freimachen):

Überprüfen, ob die Atemwege frei sind. Den Kopf vorsichtig überstrecken, Mund und Rachen auf Fremdkörper oder Erbrochenes kontrollieren.

B – Breathing (Beatmen):

Wenn keine oder keine normale Atmung vorhanden ist, zwei Atemspenden durchführen. Dabei den Kopf überstrecken und die Nase verschließen.

C – Circulation (Herzdruckmassage):

Ist kein Puls tastbar oder keine Atmung erkennbar, sofort mit der Herzdruckmassage beginnen: 30 Mal drücken – 2 Mal beatmen – im Wechsel fortfahren, bis professionelle Hilfe eintrifft.

Kontakt zu ärztlicher Hilfe oder Giftinformationszentren

Bei Kontakt mit Pflanzenschutzmitteln gilt es, sofort den Notarzt zu verständigen und ärztliche Hilfe hinzuzuziehen. In Deutschland sind mehrere Giftinformationszentren (GIZ) rund um die Uhr erreichbar. Das Fachpersonal gibt qualifizierte Auskunft über Vergiftungen und notwendige Gegenmaßnahmen. Dabei ist es besonders wichtig, dem medizinischen Personal alle relevanten Informationen bereitzustellen. Dazu zählen:

  • Produktname und Handelsbezeichnung des Pflanzenschutzmittels,

  • Zulassungsnummer und ggf. Hersteller,

  • Art und Umfang der Exposition (zum Beispiel Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken),

  • Zeitpunkt des Unfalls und erste Reaktionen des Betroffenen,

  • Angaben zu Alter, Gewicht und Gesundheitszustand der betroffenen Person,

  • Produktetikett und Sicherheitsdatenblatt bereithalten.

Das Etikett des Pflanzenschutzmittels enthält wichtige Hinweise zur Toxizität, zur Einstufung gemäß Gefahrstoffrecht sowie zu Sofortmaßnahmen im Notfall. Auch das Sicherheitsdatenblatt (SDB) liefert medizinisch relevante Informationen für den Notfall. Beide Dokumente sollten daher im Betrieb jederzeit zugänglich sein und im Falle eines Notrufs sofort zur Verfügung stehen.

Eine Liste aller GIZ in Deutschland mit Telefonnummern gibt es hier.