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Ein zentrales Ziel im modernen Pflanzenschutz ist es, Abdrift und unbeabsichtigte Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich zu vermeiden. Großen Einfluss haben dabei die Auswahl passender Technik, die richtige Geräteeinstellung sowie die Berücksichtigung von Witterung.
Abdrift bezeichnet die unbeabsichtigte Verfrachtung von Pflanzenschutzmitteln auf Nicht-Zielflächen wie Nachbargrundstücke, Wegränder, Gewässer, Böschungen oder Biotope. Dabei wird zwischen Overspray (direktes Überspritzen angrenzender Flächen) und Abdrift unterschieden – letztere wiederum unterteilt in primäre Abdrift (durch zum Beispiel Wind oder Düsendruck unmittelbar während der Anwendung) und sekundäre Abdrift (nachträgliche Verlagerung durch Verdunstung oder Windverfrachtung).
Primäre Abdrift
Diese entsteht häufig durch eine zu hohe Fahrgeschwindigkeit oder einen zu hohen Spritzdruck, durch ungeeignete Düsentypen wie etwa feintröpfige Flachstrahldüsen, durch einen zu großen Abstand des Gestänges zur Zielfläche oder durch ungeeignete Witterungsbedingungen wie starkem oder böigen Wind. Die Folge ist, dass feine Tröpfchen vom Wind erfasst und außerhalb der Zielfläche verfrachtet werden, was zu Schäden an Nachbarkulturen oder zu Rückständen auf Nichtzielflächen führen kann.
Sekundäre (thermische) Abdrift
Diese Form der Abdrift entsteht nicht sofort bei der Anwendung, sondern durch nachträgliches Verdunsten flüchtiger Wirkstoffe, zum Beispiel bei hohen Temperaturen. Die verdampften Wirkstoffe können vom Wind über mehrere hundert Meter oder sogar kilometerweit transportiert werden. Besonders betroffen sind Wirkstoffe wie Pendimethalin, Prosulfocarb oder Clomazone. Auch Wirkstoffe, die an Bodenpartikeln haften, können durch Winderosion insbesondere von frisch bearbeiteten Flächen ohne Bodenbedeckung großflächig verfrachtet werden.
Moderne Pflanzenschutztechnik kann die Abdrift deutlich reduzieren. Abdriftmindernde Geräte oder Komponenten bieten, je nach Bauart und Einstellung, Abdriftminderungsklassen von 50, 75, 90 oder 95 Prozent, die durch das Julius Kühn-Institut (JKI) anerkannt werden.
Beispiele für verlustmindernde Technik:
Diese Maßnahmen ermöglichen eine effektive Anwendung bei gleichzeitigem Schutz der Umwelt und angrenzender Flächen. Wichtig ist dabei, dass die gewünschten Abdriftminderungsstufen meist nur bei reduziertem Druck und angepasster Fahrgeschwindigkeit erreicht werden. Die genaue Abstimmung der Parameter erfolgt anhand der Düseneigenschaften und Herstellerempfehlungen, zum Beispiel über Apps oder Tabellen des JKI und der Hersteller (beispielsweise Lechler, Agrotop, TeeJet).
Neben der gesetzlichen Pflicht zur regelmäßigen Gerätekontrolle (§ 3 PflSchGerätV) gibt es in Deutschland ein freiwilliges, aber sehr bedeutendes Qualitätskennzeichen für Pflanzenschutztechnik: die JKI-Anerkennung. Die freiwillige Prüfung erfolgt auf Antrag des Herstellers und wird vom Julius Kühn-Institut, der Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen, in enger Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer durchgeführt. Das Gütesiegel des JKI steht für besonders hohe technische, biologische und ökologische Anforderungen an Pflanzenschutzgeräte und ihre Komponenten.
Ein Gerät oder Bauteil, das das JKI-Siegel trägt, erfüllt:
hohe Standards bei Verteilgenauigkeit, Zielgenauigkeit und Funktionalität,
Anforderungen an Abdriftminderung und Umweltschutz,
Kriterien für Sicherheit, Ergonomie und Anwenderfreundlichkeit.
Die Prüfung durch das JKI erfolgt unter praxisnahen Bedingungen in speziell ausgestatteten Versuchseinrichtungen. Dabei bewertet das Institut sowohl komplette Pflanzenschutzgeräte wie Feldspritzen als auch einzelne Bauteile, etwa Düsentypen. Ziel der Prüfung ist es, die technische Funktionstüchtigkeit, Verteilgenauigkeit, Sicherheit sowie das Abdriftverhalten und die Anwenderfreundlichkeit objektiv zu beurteilen. Nur Geräte und Komponenten, die alle festgelegten Prüfkriterien erfüllen, erhalten die JKI-Anerkennung. Die Prüfung erfolgt in Testeinrichtungen des JKI (zum Beispiel in Braunschweig oder Dresden) unter praxisnahen Bedingungen. Nach bestandener Prüfung wird das Produkt als „JKI-anerkannt“ in eine öffentliche Positivliste aufgenommen. Die JKI-Anerkennung ist fünf Jahre gültig. Danach kann eine Verlängerung beantragt werden, vorausgesetzt, es gibt keine Änderungen am Gerät und die technischen Standards wurden eingehalten.