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Letzte Aktualisierung: 08.09.2026
Rinder: 3.549.000 – ca. 60 Prozent aller Rinder in der Milchviehhaltung hatten 2025 Weidezugang (einschließlich Milchkühe, Jungvieh und Kälber)
Pferde: laut Schätzungen 400.000 bis 450.000
Stand: 2025
2025 gab es in den Niederlanden knapp 0,66 Millionen Hektar Dauergrünland (ca. 16 Prozent der Staatsfläche).
2025: 3.300 Nutztierrisse bei 1.114 Wolfsübergriffen, davon 97 Prozent Schafe
Das Monitoring der niederländischen Wolfspopulation wird von der BIJ12 koordiniert.
Die BIJ12 ist eine niederländische Durchführungsorganisation, die im Auftrag der zwölf Provinzen Aufgaben im Bereich des ländlichen Raums wahrnimmt.
Eine Richtlinie der BIJ12 beschreibt die Vorgehensweise für die Begutachtung. Sie hat keine Rechtskraft, sondern dient den Gutachterinnen und Gutachtern als Durchführungsdokument.
Geht bei der BIJ12 eine Meldung über geschädigte Nutztiere ein, entscheidet die BIJ12 anhand der Beschreibung und/oder der eingereichten Bilder, ob ein Wolfsschaden vermutet wird. Kann ein Wolf als Schadensverursacher nicht ausgeschlossen werden, beauftragt die BIJ12 unabhängige Sachverständige mit einer Ortsbesichtigung und DNA-Probe, idealerweise innerhalb von 24 Stunden.
Die begutachtende Person prüft, ob die vorhandenen Präventionsmaßnahmen den BIJ12-Empfehlungen entsprechen.
2025 wurden im Rahmen von 1.026 Zahlungen rund 1.551.000 Euro an Entschädigungen ausgezahlt (Auskunft per E-Mail von der Projektleitung für Natur bei der niederländischen Provinz Drenthe.)
Der Tierwert richtet sich nach der Richtlinie der BIJ12.
Schäden an Nutztieren aus gewerblicher Haltung sowie an Huftieren in Hobbyhaltung (Schafe, Ziegen, Pferde/Ponys, Rinder, Schweine) sind erstattungsfähig. Dies gilt auch für verletzte oder getötete Herdenschutz- und Wachhunde aus gewerblicher Haltung. Die Tierhaltenden erhalten eine Entschädigung, wenn die Tiere mit Sicherheit oder hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf getötet oder verletzt wurden. Auch Tierarztkosten (begrenzt auf den Tierwert) sowie Transport- und Entsorgungskosten des Tierkadavers werden erstattet. Fehlgeburten können ebenfalls erstattungsfähig sein. Andere indirekte Kosten sind nicht erstattungsfähig. (Quelle)
Die BIJ12 gibt Empfehlungen für den Herdenschutz heraus (Fauna Damage Prevention Kit, FPK), nach denen sich die begutachtenden Personen richten.
Empfohlene Maßnahmen:
Das FPK schreibt durchgängig mindestens 120 Zentimeter Zaunhöhe vor, während das BZWW 90 Zentimeter empfiehlt (die verbindlichen Vorgaben in Deutschland unterscheiden sich zwischen den Bundesländern). Bei der elektrischen Spannung sind die Vorgaben in den Niederlanden und in Deutschland ähnlich. Beide Akteure betonen, dass absoluter Schutz nicht möglich ist.
Stand Anfang 2025 zahlen acht Provinzen Fördermittel für wolfsabweisende Zäune, wobei es Unterschiede hinsichtlich der einbezogenen Tierarten und der Antragsberechtigung gibt. Sowohl professionelle als auch Hobbyhaltende können Anträge stellen. Die Förderkriterien variieren je nach Provinz und können Voraussetzungen wie die Beratung durch eine Fachperson umfassen. Auch die Förderobergrenzen und Höchstbeträge pro Antragsteller unterscheiden sich; häufig liegt die Grenze bei 50.000 Euro.
Die Provinzen nutzen für die wolfsabweisenden Maßnahmen nur in begrenztem Umfang und vor allem im Rahmen der De-minimis-Regelung EU-Mittel:
Den gesetzlichen Rahmen bildet das Umwelt- und Planungsgesetz.
Die Jagd auf Wölfe ist grundsätzlich nur unter Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Berner Konvention und der Habitatrichtlinie zulässig. Die Regierung arbeitet an einer umfassenden Anpassung der nationalen Gesetzgebung auf Grundlage der geänderten Habitatrichtlinie. Diese Gesetzesänderung ist noch nicht abgeschlossen.
Bereits vorab hat die Regierung im Juli 2026 Kriterien für sogenannte Problemwölfe eingeführt. Damit dürfen die Provinzen bei besonders auffälligen Tieren – etwa nach Verletzung von Menschen oder wiederholten Angriffen auf Nutztiere – schneller eine Abschussgenehmigung erteilen, ohne die abschließende Gesetzesreform abzuwarten.
Die Niederlande gehören zu 100 Prozent zur atlantischen biogeografischen Region.
Quelle: https://www.eea.europa.eu/en/analysis/maps-and-charts/biogeographical-regions-in-europe-2
Die Niederlande haben für den Zeitraum 2019 bis 2024 einen unbekannten Erhaltungszustand gemeldet. Grund dafür ist, dass noch keine Referenzwerte für einen günstigen oder ungünstigen Erhaltungszustand vorliegen. Eine Studie der Universität Wageningen, der zufolge für einen günstigen Erhaltungszustand mehr Rudel nötig wären, als momentan vorhanden, ist politisch umstritten.
Viermal im Jahr aktuelle Infos zu Weidetierhaltung, Herdenschutz und Wolf.
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