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Weinrecht Weinrecht

Gesetzliche Vorgaben für den Weinbau sind nicht nur in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen auf EU-, Bundes- und Landesebene verteilt, sie ändern sich auch oft. Wer hier den Durchblick behalten will, dem hilft die BZL-Broschüre „Das Weinrecht“, die alle wichtigen Neuerungen beinhaltet.

Weinberge im Sonnenlicht.
Bild: DWI

Das Herzstück der 30. Auflage des „Weinrechts“ ist das neue Weinbezeichnungsrecht: Es definiert alle notwendigen und freiwilligen Angaben auf dem Etikett. Mit der größten Reform im Bezeichnungsrecht im Mai 2021 gehen erhebliche Änderungen zum Erntejahrgang 2026 einher. Auch gelten ab dem 8. Dezember 2023 neue Pflichtangaben bei Nährwerten und Zutaten auf dem Etikett sowie elektronisch (e-Label).

Die Broschüre erläutert die spannenden, aber zum Teil auch sehr komplizierten Rechtsvorschriften in leicht verständlichen Worten. Zu den Schwerpunkten neben dem Weinbezeichnungsrecht zählen Voraussetzungen für die Gruppeneinteilung der Weine und die amtliche Prüfung der neuen Jahrgänge. Übersichtskarten zeigen die Anbaugebiete in Deutschland und Europa. Ein Glossar erklärt alle wichtigen Fachausdrücke. Damit ist das Heft eine unentbehrliche Hilfe für alle, die beruflich mit Wein verbunden sind. Die vorliegende Auflage beschreibt den Stand November 2023.

Hier können Sie die Broschüre „Das Weinrecht“ kostenfrei bestellen und herunterladen.

Aktuelle Änderungen, die sich nach der Drucklegung ergeben haben, finden Sie regelmäßig aktualisiert auf dieser Seite.