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Der Einsatz von moderner Technik erleichtert den Arbeitsalltag in der Landwirtschaft. Auch in den deutschlandweit 161.700 tierhaltenden Betrieben wird spezielle maschinelle Unterstützung bei der Fütterung, der Regulierung des Stallklimas, der Tierüberwachung oder zum Melken verwendet. Knapp die Hälfte aller tierhaltenden Betriebe (77.850 Betriebe; 48 Prozent) nutzte 2022/2023 mindestens ein solches System.
Am häufigsten wurde spezielle Technik im Rahmen der Fütterung eingesetzt. Rund 35 Prozent der tierhaltenden Betriebe (56.100) nutzten Mahl- und Mischgeräte zur Vorbereitung des Futters. Weitere 19 Prozent (31.160) verfügten über automatische Fütterungssysteme.
Ebenfalls 19 Prozent der tierhaltenden Betriebe (30.310) regulierten das Stallklima automatisch. Zur automatischen Überwachung der Tierbestände setzten rund 17 Prozent der Tierhalterinnen und Tierhalter (28.290) verschiedene Technik ein, beispielsweise Warn- und Trackingsysteme, Fütterungs- und Tränkaufzeichnung, Kamera- und Tonaufnahmen, Aktivitätsmessungen sowie Temperatur- und Gewichtsaufzeichnungen der Tiere.
8.830 Betriebe setzten automatische Melksysteme (Melkroboter) ein. Das entspricht rund 5 Prozent aller tierhaltenden Betriebe beziehungsweise 19 Prozent der deutschlandweit 46.600 Milchkuhbetriebe.
Die dargestellten Daten stammen aus der Agrarstrukturerhebung 2023. Eine Beschreibung der Inhalte, Merkmale und Methodik der Agrarstrukturerhebung 2023 enthält die Veröffentlichung „Qualitätsbericht der Agrarstrukturerhebungen 2023“.
Unter anderen werden im Rahmen der Agrarstrukturerhebung Daten zum Einsatz verschiedener Maschinen auf den landwirtschaftlichen Betrieben erhoben, zum Beispiel zu Traktoren, Sä- und Pflanzmaschinen sowie zu Maschinen in der Tierhaltung. Bei Letzteren werden die fünf Kategorien abgefragt, die in der Infografik gezeigt werden. Der Berichtszeitraum ist März 2022 bis Februar 2023.
Datenquelle: Statistischer Bericht – Landwirtschaftliche Betriebe – Maschinen und Lagerung - 2023. Statistisches Bundesamt
Die Daten zu den tierhaltenden Betrieben beziehen sich auf den Berichtszeitpunkt 01. März 2023. Tierhaltende Betriebe sind hier Betriebe mit Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen und/oder Einhufern. Zur Grundgesamtheit der Agrarstrukturerhebung 2023 zählen gemäß § 91 Agrarstatistikgesetz alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens:
Datenquelle: Statistischer Bericht – Landwirtschaftliche Betriebe – Viehhaltung – Stichtag 1. März 2023. Statistisches Bundesamt