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Weinbezeichnungsrecht: Folgen und Neuregelungen für Betriebe Web-Seminar am 27. Mai, 14.30-16.00 Uhr

Das Bezeichnungsrecht ist das Herzstück des Weinrechts! Es definiert alle notwendigen und freiwilligen Angaben auf dem Etikett. Mit der größten Reform im Bezeichnungsrecht im Mai 2021 gehen erhebliche Änderungen zum Erntejahrgang 2026 einher. Auch gelten ab dem 8. Dezember 2023 neue Pflichtangaben bei Nährwerten und Zutaten auf dem Etikett sowie elektronisch (e-Label).

Was genau ist neu bei den Angaben zu Nährwerten und Zutaten? Worauf müssen Winzerinnen und Winzer besonders achten? Welche Vorteile bieten die neuen Angaben den Verbrauchenden? Im Gespräch mit Matthias Dempfle – dem Experten des Weinbezeichnungsrechts – erfahren die Teilnehmenden des Web-Seminars viele Details und Hintergründe, die bei der Umsetzung der neuen Maßgaben helfen. Matthias Dempfle arbeitet seit 2021 als (Syndikus-) Rechtsanwalt für den Deutschen Weinbauverband e.V. mit Sitz in Bonn. Als Justiziar des Verbandes und Referent für Weinrecht betreut er neben klassischen Verbandsthemen insbesondere das nationale Weinrecht samt Weinbezeichnungsrecht.

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