Hier beginnt der Hauptinhalt dieser Seite

Detailansicht

Volle Agrardieselrückvergütung kommt zurück Kurswechsel

Die Bundesregierung hat sich auf einen Haushaltsentwurf für 2025 verständigt. Ab 2026 ist die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung vorgesehen. Außerdem werden im Jahr 2025 die Bundesmittel zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 20 Millionen Euro erhöht.

Ein Zapfhahn nähert sich der Tanköffnung eines roten Traktors, um ihn zu  betanken.
Ein roter Traktor soll betankt werden.
Bild: Matthias Matscher/stock.adobe.com

Mit der Verständigung auf einen Haushaltsentwurf für 2025 sendet die Bundesregierung ein starkes Signal an die Land- und Forstwirtschaft. Dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ist es trotz der angespannten Haushaltslage gelungen, einen Haushalt 2025 durchzusetzen, der die Finanzierung der vielfältigen Aufgaben des BMLEH auf gleichbleibend hohem Niveau fortschreibt. Darüber hinaus ist die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ab 2026 vorgesehen – ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag.

Dazu sagt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: „Wir haben als Bundesregierung noch vor dem 100. Tag unserer Amtszeit den Ampel-Stopp der Agrardieselrückvergütung zurückgenommen. Damit senden wir ein klares Signal an unsere Land- und Forstwirte: Wir haben verstanden! Wir entlasten bäuerliche Familienbetriebe, schaffen mehr Planungssicherheit und stärken gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit. So sieht der Kurswechsel in der Landwirtschaftspolitik aus, den ich versprochen habe. Eine weitere wichtige Nachricht für meinen Bereich: Unser Haushalt bleibt auf gleichbleibend hohem Niveau stabil – angesichts der strikten Sparvorgaben ein Erfolg. Wir investieren weiterhin verlässlich in starke ländliche Räume und unsere Landwirtschaft. Mehr Tierwohl in unseren Ställen bleibt zudem unser klares Ziel. Hier werde ich nicht lockerlassen. Wir müssen für die kommenden Jahre Planungssicherheit für unsere tierhaltenden Betriebe schaffen.“

Mit der vollständigen Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung zum 1. Januar 2026 unterstützt die Bundesregierung die Landwirtschaft mit rund 430 Millionen Euro jährlich. Derzeit werden landwirtschaftliche Betriebe nur noch mit 6,44 Cent pro Liter steuerlich entlastet. Ab 1. Januar 2026 sollte die Entlastung komplett entfallen. “Mit der vollständigen Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung von 21,48 Cent sorgen wir für eine dauerhafte finanzielle Entlastung und stärken damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe”, so Bundesminister Rainer. 

Das BMLEH konnte in den Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium dafür sorgen, dass die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im Entwurf für 2025 stabil auf gleicher Höhe wie im Vorjahr fortgeführt werden. Die Bundesregierung plant, dieses hohe Niveau auch im Finanzplanungszeitraum zu erhalten.  

Das BMLEH hat sich zudem erfolgreich für eine Erhöhung der Bundesmittel zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung im Jahr 2025 eingesetzt. Der Zuschuss wird um 20 Millionen Euro aufgestockt. Dieser freiwillige Zuschuss vom Bund hilft dabei, die Beitragserhöhung aufgrund der Anerkennung von Parkinson als Berufskrankheit aus dem vergangenen Jahr abzumildern und die Betriebe spürbar zu entlasten.

Zum Hintergrund

Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff beträgt aktuell 47,04 Cent pro Liter. Bis zum 29. Februar 2024 lag die Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe bei 21,48 Cent pro Liter, von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent und für das aktuelle Jahr 2025 sind es nur noch 6,444 Cent pro Liter. Im Durchschnitt erhält ein Betrieb ab 2026 wieder die volle Entlastung von 21,48 Cent pro Liter, etwa 2.790 Euro pro Jahr – abhängig von Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs. Da die Steuerentlastung im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens erfolgt, müssen die Betriebe einen Antrag stellen. Die Steuererstattung erfolgt dann im Jahr nach Verwendung des Diesels. Die Umsetzung der Steuerentlastung liegt federführend beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), da hierfür eine Änderung im Energiesteuergesetz (§ 57 EnergieStG) erforderlich ist.

zur Pressemitteilung