Das Bundeskabinett hat gestern einem vom Bundesumweltministerium vorgelegten Gesetzentwurf zugestimmt. Danach muss im Fall von Nutztierrissen künftig nicht mehr nachgewiesen werden, welcher Wolf genau dafür verantwortlich war. Es dürfen nunmehr so lange Wölfe des Rudels gejagt werden, bis in dem betreffenden Gebiet keine Schäden mehr auftreten. Voraussetzung bleibt, dass die Weidetierhalter ihre Herden ausreichend schützen. Abgeschossen werden dürfen auch nur Wölfe, die Herdenschutzzäune mehr als einmal überwinden. Die Abschüsse müssen behördlich genehmigt werden.
Mit der Gesetzesänderung wurde auch die Schadensschwelle herabgesetzt, ab der Wölfe geschossen werden dürfen. So reicht laut Gesetzestext künftig ein "ernster" Schaden durch den Wolf aus. Er muss nicht mehr, wie bisher, die wirtschaftliche Existenz des Weidetierhalters gefährden. Außerdem ist nach neuem Gesetz das Füttern und Anlocken von Wölfen verboten, damit sie sich nicht an den Menschen gewöhnen. Das neue Gesetz regelt darüber hinaus auch den Umgang mit Wolf-Hund-Mischlingen: Sie sollen getötet werden, weil die Einbringung von Haustiergenen eine Gefahr für die wilde Wolfspopulation darstellt.
Während das Bundesumweltministerium mit dem Gesetzentwurf zufrieden ist, sieht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft das Erreichte lediglich als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Wie Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner direkt nach dem Kabinettsbeschluss mitteilte, gehen ihr die Gesetzesänderung nicht weit genug.
Weitere Informationen:
- <link https: www.bundesregierung.de breg-de aktuelles neue-regeln-fuer-den-wolf-1613622 externen link im neuen>Neue Regeln für den Wolf, bundesregierung.de
- <link https: www.bmel.de shareddocs pressemitteilungen externen link im neuen>Kabinettsbeschluss zum Wolf, Erklärung der Bundesministerin Julia Klöckner
- <link https: www.bmu.de pressemitteilung schulze-neuregelung-zum-wolf-ist-vernuenftiger-interessenausgleich-zwischen-artenschutz-und-weidetie externen link im neuen>Neuregelung zum Wolf ist vernünftiger Interessenausgleich zwischen Artenschutz und Weidetierhaltern, bmu.de