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Antragsfrist verlängert Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Landwirtinnen und Landwirte bekommen mehr Zeit, um ihre Anträge auf investive Förderung im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung (BUT) zu stellen. Sie können Ihre Anträge jetzt bis zum 31. August 2026 einreichen.

Besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe und die laufenden Mehrkosten einer solchen Haltung werden mit dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung gefördert.
Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Damit haben sie vier Monate mehr Zeit, Ihre Anträge auf investive Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einzureichen. Die entsprechende Neuregelung ist in Vorbereitung und wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Dazu sagt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Alois Rainer: „Mir ist bewusst, dass es Zeit und Fleiß braucht, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Ich möchte, dass Landwirtinnen und Landwirte, die vom auslaufenden Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung profitieren wollen, dies auch tun können. Daher verlängern wir die Antragsfrist auf den 31. August 2026, denn der Umbau der Tierhaltung ist und bleibt ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Ich werde mich dafür einsetzen, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auch nach dem Ende des Bundesprogramms die notwendige politische und finanzielle Unterstützung für die Weiterentwicklung ihrer Tierhaltung bekommen.“

Mit dem von der vorherigen Bundesregierung beschlossenen BUT werden Investitionen in besonders tier- und umweltgerechte Schweineställe und die laufenden Mehrkosten einer solchen Haltung gefördert. Anträge für die investive Förderung konnten bislang bis zum 30. April 2026 gestellt werden. Diese Frist wird nun um vier Monate auf den 31. August 2026 verlängert. Dies entspricht dem Wunsch vieler Landwirtinnen und Landwirte, die damit mehr Zeit bekommen, die für die Antragstellung benötigte Baugenehmigung vorzulegen. Anforderungen können letztmals am 15. Oktober 2028 erfolgen. Die investive Förderung läuft im Jahr 2028 aus. Anträge auf Zuwendung für die konsumtive Förderung können wie bislang noch bis zum 31. März 2028 gestellt werden. 

Hier geht es zur Pressmitteilung.