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Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Rehkitzrettung 2026 Neue Förderperiode startet

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert auch in diesem Jahr die Anschaffung geeigneter Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung. Bis zum 30. Juni 2026 können eingetragene Vereine einen Antrag auf Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen. Neu ist: Die zur Rehkitzrettung geförderten Drohnen dürfen darüber hinaus zur Unterstützung für die Bekämpfung von Tierseuchen genutzt werden, sofern dies auf ausdrückliche Anweisung der zuständigen Tierseuchenbehörden geschieht.

 

Ein Rehkitz liegt auf einer Wiese.
Bild: Anagramm/iStock/Getty Images Plus via Getty Images

Mit insgesamt 2,1 Millionen Euro unterstützt das BMLEH die Anschaffung geeigneter Drohnen mit Wärmebildkamera, mit denen vor der Mahd die Grünland- und Ackerfutterflächen insbesondere nach Rehkitzen abgesucht werden können, um die Tiere vor dem Mähtod zu retten. Drohnen mit Wärmebildtechnik stellen aktuell die effektivste und zeitsparendste Möglichkeit zur Wildtierrettung dar. Betroffen sind vor allem Rehkitze, da in ihren ersten Lebenswochen die erste Mähperiode des Grünlands ansteht. Anstatt zu fliehen, verharren Kitze reglos auf dem Boden, wenn ihnen Gefahr droht.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystem, die geeignet
sind, auch größere Grünlandschläge abzufliegen, um diese nach Wildtieren, insbesondere Rehkitzen, abzusuchen.

Technische Mindestanforderungen an die neuen Drohnen sind:

  • mit einer Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera ausgestattet sein,
  • eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten,
  • eine Home-Return-Funktion besitzen sowie
  • die CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EU-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746 nachweisen können. 

Wer kann Förderung beantragen?

  • Eingetragene Kreisjagdvereine,
  • Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören, und
  • andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannte Kitzrettungsvereine) gehören.

Pro Antragsteller wird im Rahmen der diesjährigen Fördermaßnahme eine einzige Drohne mit Wärmebildkamera ge-
fördert.

Im Förderjahr 2026 wird ein Festbetrag von maximal 3.000,00 Euro pro Drohne gefördert.

Antragsverfahren: Stichtage am 30. Juni 2026

Das Antragsverfahren wird ausschließlich online über das Förderportal des Bundes durchgeführt. 

Die Beschaffung einer Drohne ist erst nach Erhalt eines positiven Förderbescheids gestattet. Bitte nehmen Sie unbedingt Abstand von vorzeitigen Bestellungen und holen Sie auch vorzeitig keine Angebote ein!

Die Förderanträge können bis zum 30. Juni 2026 bei der BLE gestellt werden. Als Anhang sind die aktuelle Vereinssatzung und bei Bedarf Vollmachten im PDF-Format hochzuladen. Die beschafften Drohnen mit Wärmebildkamera aus den Förderjahren 2021 bis 2025 bleiben bei der Förderentscheidung 2026 unberücksichtigt.

Alle Informationen zum Antragsverfahren und der Zugang zum Förderportal des Bundes stehen unter www.ble.de/rehkitzrettung bereit. 

Bei Fragen ist die BLE telefonisch unter 0228 6845-3167 oder per E-Mail an rehkitzrettung(at)ble(dot)de zu erreichen.