- Rentenbank legt zum 1. Juni 2026 Sonderprogramm zur Liquiditätssicherung auf
- einfache Darlehensbeantragung bis 50.000 Euro, höhere Beträge sind möglich
- es gilt die neue „LR-Soforthilfe“-Kondition mit zusätzlicher Zinsvergünstigung
Antragsberechtigt sind Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Dazu zählen Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, unabhängig von der gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Betrieb muss gegenüber der Rentenbank kein Liquiditätsbedarf nachgewiesen oder belegt werden. Höhere Darlehensbeträge sind möglich, sie werden nach der jeweils bewirtschafteten Fläche bemessen. Die maximale Darlehenssumme ist auf 500.000 Euro pro Betrieb begrenzt. Die Darlehenslaufzeit beträgt 3 Jahre.
Die Beantragung des Sonderprogramms erfolgt wie bei allen Darlehen der Rentenbank üblich bei den jeweiligen Finanzierungspartnern der Landwirtinnen und Landwirte. Die Antragstellung ist ab dem 1. Juni 2026 möglich.
Weitere Informationen zum Sonderprogramm finden Sie unter www.rentenbank.de.