Die EU-Kommission hat ihren ersten Vorschlag für eine komplette Verschiebung der EUDR um ein weiteres Jahr geändert und konkretisiert: Der Aufschub des Geltungsstarts gilt nur für Kleinst- und Kleinunternehmen. Für alle anderen bleibt der Stichtag 30. Dezember 2025 bestehen. Die neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) betrifft auch deutsche Erzeuger von Soja, Rind und Holz, die künftig einmal im Jahr angeben sollen, auf welchen Flächen ihre Erzeugnisse angebaut wurden und dass für diese kein Wald vernichtet wurde.
Die Kernpunkte des aktuellen Vorschlags vom 22. Oktober 2025 lauten:
- Die EUDR gilt wie geplant ab dem 30. Dezember 2025.
- Große und mittlere Unternehmen müssen daher ihre Sorgfaltspflichten bis Ende 2025 vollständig vorbereitet haben und dann umgehend umsetzen.
- Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine längere Frist und müssen erst ab dem 30. Dezember 2026 EUDR-konform handeln.
- Generell gilt für alle Waren: Es muss nur noch eine zentrale Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem eingereicht werden und zwar durch denjenigen, der die Ware auf den EU-Markt bringt.
- Primärerzeuger von Produkten wie Rind, Soja oder Holz, die als Kleinst- oder Kleinbetriebe eingestuft sind, müssen künftig keine vollständige Sorgfaltserklärung mehr abgeben. Eine vereinfachte Erklärung mit Basisinformationen (z. B. Standortdaten) ist ausreichend.
- Die vereinfachte Erklärung kann über das zentrale EUDR-Informationssystem oder nationale Systeme wie das HIT-System eingereicht werden. Die Erklärung erhält eine Referenznummer, die bei jedem Verkauf oder Export weitergegeben wird.
Indes gilt: Noch handelt es sich nur um einen Vorschlag der EU-Kommission. Europäischer Rat und Europäisches Parlament müssen diesem Vorschlag noch zustimmen. Erst danach können die Änderungsvorschläge wirksam werden.
Lesen Sie hier mehr darüber, welche Pflichten die EUDR für die deutsche Landwirtschaft mit sich bringt: www.praxis-agrar/eudr
Hier finden Sie alle Einzelheiten zur EUDR und zum Vorschlag der EU-Kommission – auf den Seiten der Umsetzungs- und Kontrollbehörde für die EUDR, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).