Unternehmen des Unterglas-Gemüsebaus und der Pilzzucht können erstmals Beihilfen nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beantragen. Hintergrund ist die Erweiterung der Liste beihilfeberechtigter Sektoren, die von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Dadurch können die neu anerkannten Teilsektoren rückwirkend für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025 eine Kompensation der CO₂-Kosten aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel erhalten.
Die Anerkennung wird mit der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger wirksam. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine gesetzliche Ausschlussfrist von drei Monaten für die Antragstellung. Unternehmen sollten diese Frist beachten, da verspätet eingereichte Anträge nicht berücksichtigt werden können.
Zuständig für das Antragsverfahren ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die Anträge sind ausschließlich elektronisch über die Fachanwendung der DEHSt einzureichen. Dort stehen auch Merkblätter, Formulare und weitere Informationen zum Verfahren zur Verfügung.
Nach Angaben der DEHSt ist für die nachträgliche Anerkennung ein gesondertes Antragsverfahren vorgesehen. Betriebe sollten frühzeitig prüfen, ob sie die Voraussetzungen der BECV erfüllen und welche Nachweise für die rückwirkende Antragstellung erforderlich sind.
Wer kann Anträge stellen?
- Unternehmen des Unterglas-Gemüsebaus und der Pilzzucht, deren Teilsektoren nachträglich als beihilfeberechtigt anerkannt wurden.
- Voraussetzung ist, dass die weiteren Anforderungen der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) erfüllt werden.
Für welche Jahre kann die Förderung beantragt werden?
- Rückwirkend für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
- Die Anträge müssen innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden.
- Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Juni 2026 - damit endet die Ausschlussfrist nach derzeitiger Rechtslage am 14. September 2026.
Wo werden die Anträge eingereicht?
- Zuständig ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Formular-Management-System (FMS) der DEHSt. Dort stehen auch Leitfäden, Hinweispapiere und die erforderlichen Formulare bereit.