Im Rahmen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) übermitteln die Mitgliedstaaten regelmäßig an die EU-Kommission einen Bericht, in dem die Erhaltungszustände der in den Anhängen der Richtlinie gelisteten Lebensraumtypen und Arten bewertet werden. Der Bericht umfasst die Entwicklung der Jahre 2019 bis 2024. Enthalten ist auch die Bewertung des Erhaltungszustandes des Wolfs. Die Bewertungen beziehen sich auf drei in Deutschland vorkommenden biogeografischen Regionen (atlantisch, kontinental und alpin).
Für die atlantische biogeografische Region Deutschlands, die große Teile Niedersachsens sowie Flächen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen umfasst, wird für den Wolf erstmals ein „günstiger“ Erhaltungszustand gemeldet.
Für die kontinentale biogeografische Region, zu dem alle weiteren Bundesländer gehören, erfolgt hilfsweise die Einstufung „unbekannt“. Eine abschließende Bewertung soll nach Überarbeitung der Bewertungsgrundlagen im Herbst 2025 vorgelegt werden. Dabei ist vorgesehen, künftig von der Möglichkeit einer auch jährlichen Aktualisierung der Bewertung – wie von der EU-Kommission eingeräumt – Gebrauch zu machen. Zudem werden die nationalen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz entsprechend angepasst. Dies betrifft insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die rechtssichere und zeitnahe Entnahme von Problemwölfen.
Diese Vorgehensweise ist der besonderen Dynamik der positiven Entwicklung des Wolfs in Deutschland und den geografischen Besonderheiten innerhalb der kontinentalen Region geschuldet. Deshalb sollen die Meldegrundlagen nun von den Bundesländern zusammen mit dem Bund überarbeitet werden. Auf dieser Basis erfolgt dann noch in diesem Jahr die Übersendung einer fachlich basierten Bewertung für den Wolf in der kontinentalen Region an die EU-Kommission.
In der alpinen biogeografischen Region wird der Wolf nicht bewertet und wird daher für diese Region auch nicht im FFH-Bericht aufgeführt.