Eine kleine Erleichterung für Weidetierhaltende in Sachsen: Ab sofort erstattet das Bundesland nicht nur die direkten, sondern auch die indirekten Kosten durch Wolfsübergriffe vollständig.
Bislang konnten sich die betroffenen Tierhaltenden lediglich 80 Prozent der Kosten für tierärztliche Behandlungen und für die Suche nach flüchtigen Nutztieren erstatten lassen.
Die Europäische Kommission hat diese Regelung am 5. März 2024 rückwirkend korrigiert. Damit sind jetzt die indirekten Kosten zu 100 Prozent gedeckt.
Geschädigte Nutztierhaltende müssen keine neuen Anträge stellen. Die Landesdirektion prüft und korrigiert die bereits ergangenen Bescheide.
Bitte beachten Sie: Grundvoraussetzung für einen finanziellen Ausgleich ist, dass Sie den Schaden schnell melden.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen für finanziellen Schadensausgleich