Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat erklärt in seiner Pressemitteilung, dass es mit zwei Ansätzen den Schutz der Weidetiere stärken will: Erstens soll der Wolf in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen und zweitens der präventive Herdenschutz mit seiner besonderen Bedeutung für den Schutz der Weidetiere herausgestellt werden.
Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie demnach in Zukunft rechtssicher entnommen werden. Wo Weidegebiete nicht zumutbar mit präventiven Herdenschutzmaßnahmen geschützt werden können, wie in der alpinen Region, kann der Wolf auch zur Vermeidung von Weidetierrissen entnommen werden.
Flankierend betont die Bundesregierung die Bedeutung von Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune oder Hunde und unterstützt weiterhin die Finanzierung. Erleichterungen bei der Finanzierung und eine Erhöhung der Prämien werden gemeinsam mit den Ländern geprüft. Die Vereinbarung wird im nächsten Schritt weiter innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.