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Brandenburg und Berlin: neue Förderrichtlinie für Präventionsmaßnahmen und laufende Kosten

Ab sofort können Anträge für die Förderung von Präventionsmaßnahmen und laufenden Betriebsausgaben

zum Schutz vor Schäden durch den Wolf eingereicht werden.

Wolfsmanagement Brandenburg
Quelle: Alexander Zam/iStock Getty Images Plus via Getty Images

Die neue Förderrichtlinie war schon angekündigt, nun ist sie da. Sie gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 und fördert Präventionsmaßnahmen sowie laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Weidetiere in Brandenburg und Berlin.

Anträge können ab sofort eingereicht werden.

Laut dem Brandenburger Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) hat die Förderrichtline unter anderem zum Ziel, die Weidehaltung zu sichern und ein konfliktarmes Nebeneinander zu ermöglichen.

Antragstellung und Informationen zur neuen Förderrichtlinie