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Bundeskabinett beschließt Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) vorsieht. Ziel ist der Schutz von Weidetieren.

Wolfsrudel
Quelle: Raimund Linke/Photodisc via Getty Images

Der Wolf wird ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen. Das sieht der vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegte Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.

Dabei wird der präventive Herdenschutz auch in Zukunft als zentral für den Schutz der Weidetiere hervorgehoben: Die Finanzierung von Zäunen oder Herdenschutzhunden wird weiterhin unterstützt. Durch die Gesetzesänderung können die Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte und günstigem Erhaltungszustand ein Bestandsmanagement einführen. Wo Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden, können sie rechtssicher entnommen werden. In Gebieten, in denen präventiver Herdenschutz unzumutbar ist – etwa in Teilen der alpinen Region –, sollen zur Vermeidung von Weidetierrissen Ausnahmen für eine Entnahme möglich sein.

Hintergrund:

Die Wolfsbestände in Europa sind in den vergangenen zehn Jahren stark gewachsen. Auch die Zahl der Schäden an Weidetieren hat zugenommen.

Bereits im März 2025 war der Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft worden.

Zur Pressemitteilung des BMLEH