Rheinlandpfalz fördert Herdenschutz in bestimmten Präventionsgebieten. In den Präventionsgebieten Westerwald, Westeifel, Taunus, der VG Adenau sowie Hunsrück (Altgebiet, ausgewiesen 2023) gelten jetzt neue Fristen für die Förderanträge:
- Förderanträge für investive Maßnahmen (Zaunmaterial, Zaunbau- und Freihaltetechnik) müssen bis zum 15.06.2026 vollständig eingereicht werden. Ab 2027 sind solche Anträge immer bis zum 30.05. eines Jahres vollständig einzureichen.
- Förderanträge für laufende Betriebsausgaben müssen immer bis zum 30.09. vollständig vorliegen. Der Antrag muss sich auf immer auf das laufende Kalenderjahr beziehen.
Ausnahmen für diese Fristen sind die Präventionsgebiete „Vorderpfalz 2025“ und das „Erweiterungsgebiet Hunsrück 2026“. Dort können die Anträge weiterhin ganzjährig gestellt werden.
Weitere Details können Sie direkt bei der Herdenschutzberatung erfragen.