Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, ein Bestandsmanagement für Wölfe im Bundesjagdgesetz einzuführen.
Allerdings verlange das Europarecht von einem Bejagungssystem lediglich, dass es mit der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands vereinbar ist. Der deutsche Gesetzentwurf sehe aber darüber hinaus – etwa im ungünstigen Erhaltungszustand und in der Schonzeit – zahlreiche Voraussetzungen vor, die von den zuständigen Landesbehörden aufwändig zu prüfen und nachzuweisen wären, beispielsweise die Feststellung eines Wolfsrisses bei Überwindung von zumutbarem Herdenschutz. Dafür bestehe keine europarechtliche Notwendigkeit. Für den Elterntierschutz hingegen bedürfe es einer Schonzeit.
Der Bundesrat bittet, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, inwieweit die Regelungen auf das europarechtliche Mindestmaß reduziert, weniger bürokratisch und damit für den Vollzug rechtssicherer gestaltet werden können. Die zuständigen Behörden benötigten flexible und rechtssicherere Regelungen, die nicht grundlos über die Voraussetzungen des Europarechts hinausgingen.