Das Kabinett des Landes Sachsen-Anhalt hat den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen.
Ein Schwerpunkt der Gesetzesänderung liegt auf der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht. Ziel ist es, auf die dynamische Entwicklung der Wolfspopulation mit einem rechtssicheren und praktikablen Instrumentarium reagieren zu können. Der Wolf bleibt weiterhin eine geschützte Art. Eine reguläre Abschussplanung ist nicht vorgesehen; stattdessen greift ein Bestandsmanagement, das sich am Erhaltungszustand orientiert und die Vorgaben des Bundesnaturschutzrechts berücksichtigt.