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Zustimmung im Bundesrat: Der Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen.

Der Bundesrat hat am 27. März 2026 einem Gesetz zugestimmt, das den Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufnimmt.

einzelner Wolf
Quelle: Raimund Linke/The Image Bank via Getty Images

Der Bundesrat hat heute dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zugestimmt. Damit wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Wolfsbestände auf der Grundlage von Managementplänen dann zu regulieren, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt.

Der Schutz von Weidetieren wird verbessert, da Wölfe, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwunden und ein Weidetier verletzt oder getötet haben, nun unter erleichterten Voraussetzungen erlegt werden können. Außerdem: In Weidegebieten, in denen ein ausreichender präventiver Herdenschutz nicht möglich ist – etwa in der alpinen Region oder auf Deichen –, können zur Vermeidung von Weidetierrissen zukünftig Gebiete ausgewiesen werden, in denen Wölfe unter erleichterten Voraussetzungen bejagt werden können. Die hohe Bedeutung eines präventiven Herdenschutzes wird darüber hinaus bestätigt.

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