Der Bayerische Landtag hat auf Initiative der Staatsregierung ein neues Jagdgesetz verabschiedet. In diesem Zuge wird der Wolf ins bayerische Jagdrecht aufgenommen.
Dieser Beschluss erfolgt einen Tag nach der Novellierung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg.
Auch weitere Bundesländer (darunter Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen) haben den Wolf bereits ins Jagdrecht aufgenommen.