Mit dem Gesetz setzt das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz einen Landtagsbeschluss um. Dieser sieht vor, im ersten Quartal 2026 die Tierart Wolf in die Liste der jagdbaren Tierarten aufzunehmen.
Die Listung des Wolfes ist zunächst noch so lange an die Brandenburgische Wolfsverordnung gekoppelt, bis der Wolf auch auf Bundesebene ins Jagdrecht überführt wird. Damit ist in Kürze zu rechnen. Erst dann wird die Entnahme von schadenstiftenden Wölfen ausschließlich jagdrechtlich geregelt. Bis dahin gelten die Regelungen der Brandenburgischen Wolfsverordnung weiter.