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Brandenburg nimmt Wolf ins Jagdrecht auf

Der Brandenburger Landtag hat die Novellierung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg beschlossen. Damit einher geht die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht.

Wolfsmanagement Brandenburg
Quelle: Alexander Zam/iStock Getty Images Plus via Getty Images

Mit dem Gesetz setzt das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz einen Landtagsbeschluss um. Dieser sieht vor, im ersten Quartal 2026 die Tierart Wolf in die Liste der jagdbaren Tierarten aufzunehmen. 

Die Listung des Wolfes ist zunächst noch so lange an die Brandenburgische Wolfsverordnung gekoppelt, bis der Wolf auch auf Bundesebene ins Jagdrecht überführt wird. Damit ist in Kürze zu rechnen. Erst dann wird die Entnahme von schadenstiftenden Wölfen ausschließlich jagdrechtlich geregelt. Bis dahin gelten die Regelungen der Brandenburgischen Wolfsverordnung weiter.

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