In einem breit angelegten Beteiligungsprozess mit Verbänden und den Ressorts der Landesregierung soll der Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Landesjagdrecht aufgenommen werden. Auf Grundlage der gleichzeitig neu aufgelegten Brandenburgischen Wolfsverordnung wird die Schonzeit jedoch aufgehoben, wenn schadenstiftende Wölfe zum Abschuss freigegeben werden.
Ziel ist es, noch in diesem Jahr eine einvernehmlich abgestimmte Fassung zu erstellen und damit im ersten Quartal 2026 die erforderlichen Schritte für die Inkraftsetzung einzuleiten. Damit stellt die brandenburgische Regelung eine Übergangslösung dar, bis der Wolf ins Bundesjagdrecht aufgenommen wird.
Deutschland hatte zuvor gegenüber der EU einen „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs bestätigt. Das stärkt Forderungen von Bundesländern wie Brandenburg, wo der Wolf bereits weit verbreitet ist.
Die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Hanka Mittelstädt, begrüßt diesen Schritt. Sie betont, dass der aktuelle Bestand dauerhaft überlebensfähig sei und das neue Gesetz einem verantwortungsvollen Wolfsmanagement diene.