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Sachsen: Landtag beschließt Änderung des Jagdgesetzes

Der Sächsische Landtag hat das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher und naturschutzrechtlicher Vorschriften verabschiedet.

Wolfsmanagement Sachsen
Quelle: Alexander Zam/iStock Getty Images Plus via Getty Images

Mit dem Beschluss werden die durch das geänderte Bundesjagdgesetz eröffneten Möglichkeiten in sächsisches Landesrecht überführt. Dies schafft die Grundlage für ein populationsbezogenes Bestandsmanagement.

Mit dem beschlossenen Gesetz werden konkrete Zuständigkeiten im Wolfsmanagement auf die oberste und obere Jagdbehörde übertragen, darunter die Erarbeitung eines revierübergreifenden Managementplans. Neue Verordnungsermächtigungen ermöglichen zudem Regelungen für Erlegungen nach Rissereignissen, die auf die spezifischen sächsischen Verhältnisse zugeschnitten sind.

Zudem wird der Schadenausgleich für durch Wölfe verursachte Schäden künftig im Jagdrecht verankert. Der bisherige Haushaltsvorbehalt für Schadensausgleichszahlungen entfällt. Weidetierhaltende erhalten damit einen von Haushaltsschwankungen unabhängigen Anspruch.

Das geänderte Sächsische Jagdgesetz bildet nun die Grundlage, um in einem nächsten Schritt die Sächsische Jagdverordnung anzupassen und den landesweiten Managementplan in Kraft zu setzen. Herdenschutz bleibt dabei weiterhin eine wichtige Säule.

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