Weidetierhaltende mit Rindern, Pferden und Eseln können ab sofort auch für diese Tiere überall in Hessen eine Herdenschutzförderung beantragen. Bisher waren Anträge für diese Tierarten auf „Ereignisgebiete“ begrenzt, in denen nachweislich ein Riss an der entsprechenden Tierart dokumentiert wurde.
Nun wurde ganz Hessen als „Ereignisgebiet“ für Rinder, Pferde und Esel ausgewiesen, damit Förderanträge landesweit möglich sind. Ziel ist es, die Antragstellung zu vereinfachen und den präventiven Herdenschutz zu stärken. Die Maßnahmen sollen sich insbesondere auf den Schutz der Jungtiere richten.
Im Fall von Schafen, Ziegen und Gatterwild besteht bereits eine allgemeine Antragsberechtigung für ganz Hessen.