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Niedersachsen: Wolfsmanagementplan freigegeben – Schnellabschüsse und Interventionsgebiete möglich

Ein besserer Schutz der Weidetiere vor dem Wolf in Niedersachsen – das ist das Ziel des revierübergreifenden Managementplans.

Wolfsmanagement Niedersachsen
Quelle: Alexander Zam/iStock Getty Images Plus via Getty Images

Am 29. Juni 2026 hat das Kabinett der Niedersächsischen Landesregierung den Wolfsmanagementplant freigegeben. Der neue Managementplan sieht im Wesentlichen zwei Säulen der Bejagung vor: Schnellabschüsse nach einem Rissgeschehen und die Bejagung während der Jagdzeit in festgelegten Interventionsgebieten.

Ein Schnellabschuss ist möglich, wenn ein Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf verursacht wurde und trotz zumutbar ergriffener Herdenschutzmaßnahmen eingetreten ist.

Die Einrichtung eines Interventionsgebietes ist möglich, wenn drei Schadereignisse an Nutztieren wie Rindern, Pferden oder Schafen unter Einhaltung des zumutbar ergriffenen Herdenschutzes in einem Wolfsterritorium eingetreten sind. In diesem Gebiet kann dann ein ganzes Rudel entnommen werden.

Was ist in Niedersachsen ein zumutbarer Herdenschutz?

Bei Schafen, Ziegen und Gehegewild entsprechen die Anforderungen an den zumutbar ergriffenen Herdenschutz im Sinne von § 22d Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BJagdG denjenigen des wolfsabweisenden Grundschutzes nach der „Richtlinie Wolf“. Bei ausgewachsenen Pferden und Rindern ist ein besonderer wolfsabweisender Grundschutz nicht erforderlich. Die Tierbestände sind jedoch entsprechend den Vorgaben der guten fachlichen Praxis zu halten und die daraus resultierenden Mindeststandards zur Einzäunung von Tieren sind umzusetzen.

Niedersächsischen Wolfsmanagementplan herunterladen (PDF)

Hintergrund

Der niedersächsische Landtag hatte mit seinem Beschluss vom 23.06.2026 den Weg für ein neues niedersächsisches Jagdgesetz freigemacht.

Die Tierart Wolf unterliegt inzwischen dem Bundesjagdrecht. Ziel der niedersächsischen Landesregierung ist es, den Weidetierschutz zu stärken und auf Schadereignisse schnell, rechtssicher und unbürokratisch mit gezielten Entnahmen reagieren zu können.

Übergeordnet gilt es, den Weidetierschutz durch gezielte Bejagung schadensstiftender Wölfe und gegebenenfalls Wolfsrudel zu unterstützen und zugleich den niedersächsischen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der Tierart Wolf zu gewährleisten.

Um ein aktives Wolfsmanagement für Niedersachsen gestalten zu können, wurde § 36 NJagdG geändert: Künftig sind für den Wolf nicht mehr die Jagdbehörden der Landkreise zuständig, sondern die obere Jagdbehörde im niedersächsischen Landwirtschaftsministerium.